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§ 29 - Passverordnung (PassV)
Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 29 Übergangsregelung
Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des § 1 des Passgesetzes.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Frühere Fassungen von § 29 PassV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 29 PassV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PassV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 2 PPDAVEV Änderung der Passverordnung
... „§ 4 Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten". 4. Dem § 18 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Abweichend von § 1 Absatz 3 ...
Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 218, 1110
Artikel 1 PassVuAufenthVÄndV Änderung der Passverordnung
... (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Vordrucke für Reisepässe, ...
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
Artikel 1 PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Euro und die Gebühren nach Absatz 1 Nummer 2 um 12 Euro anzuheben." 6. § 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Vordrucke für Kinderreisepässe, ...
Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 1 PassAuswÄndV Änderung der Passverordnung
... und Befreiung von Gebühren Abschnitt 8 Schlussvorschrift § 29 Übergangsregelung Anlage 1 Übersicht über die zu zertifizierenden ... 8 Schlussvorschriften". 24. Der bisherige § 18 wird durch den folgenden § 29 ersetzt: „§ 29 Übergangsregelung Kinderreisepässe, ... 24. Der bisherige § 18 wird durch den folgenden § 29 ersetzt: „ § 29 Übergangsregelung Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 15.02.2017 BGBl. I S. 162
Artikel 1 2. PassVuAufenthVÄndV Änderung der Passverordnung
... „59 Euro" durch die Angabe „60 Euro" ersetzt. 2. Dem § 18 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Geht ein Antrag auf ...
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