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Abschnitt 8 - Passverordnung (PassV)
Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Abschnitt 8 Schlussvorschrift
§ 29 Übergangsregelung
Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des § 1 des Passgesetzes.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten
(Fundstelle: BGBl. I 2010, S. 1456) *)
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| Nr. | Bezeichnung der Systemkomponente | Verpflichtung/Option |
| 1 | Chip auf der Passkartendatenseite | Verpflichtung für den Passhersteller |
| 2 | Hardware zur Erfassung und Echtheitsbewertung von Fingerabdrücken | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte Verpflichtung für den Passhersteller Verpflichtung für die Passbehörden |
| 3 | Software zur Erfassung, Echtheitsbewertung und Qualitätssicherung des Lichtbilds und der Fingerabdrücke | Verpflichtung für den Passhersteller Verpflichtung für die Passbehörden Verpflichtung für die Anbieter dieser Software |
| 4 | Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes | Verpflichtung für die Passbehörden, die das Lichtbild gemäß § 9 selbst fertigen oder für Dienstleister, die Lichtbildaufnahmegeräte im Sinne des § 4 Absatz 2 Nummer 2 verwenden. Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte |
| 5 | Modul für die Datenübermittlung von der Passbehörde an den Passhersteller | Verpflichtung für den Passhersteller Verpflichtung für die Passbehörden |
| 6 | Modul zur Sicherung der Authentizität und Vertraulichkeit der Antragsdaten | Verpflichtung für den Passhersteller Verpflichtung für die Passbehörden |
| 7 | Hard- und Software zum Betrieb der Cloud | Verpflichtung für den Cloudanbieter |
| 8 | Software zur Verschlüsselung und Übertragung der Lichtbilder von Dienstleistern an die Cloud | Verpflichtung für die Softwarehersteller |
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- *)
- Anm. d. Red.: Diese Fundstellenangabe ist amtlich, aber falsch. Diese Anlage wurde Artikel 1 V. v. 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 31) neu eingefügt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 2 Passmuster Reisepass (32 Seiten)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)
Reisepass (32 Seiten) Einband

Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite

Reisepass (32 Seiten) Passkartendatenseite und Buchseite 1

Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 2 und 3

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 4 und 5

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 6 und 7

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 8 und 9

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 10 und 11

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 12 und 13

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 14 und 15

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 16 und 17

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 18 und 19

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 20 und 21

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 22 und 23

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 24 und 25

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 26 und 27

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 28 und 29

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 30 und 31

Reisepass (32 Seiten) Buchseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Reisepass (32 Seiten) Einband

Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite

Reisepass (32 Seiten) Passkartendatenseite und Buchseite 1

Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 2 und 3

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 4 und 5

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 6 und 7

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 8 und 9

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 10 und 11

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 12 und 13

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 14 und 15

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 16 und 17

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 18 und 19

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 20 und 21

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 22 und 23

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 24 und 25

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 26 und 27

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 28 und 29

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 30 und 31

Reisepass (32 Seiten) Buchseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 2a Passmuster Reisepass (48 Seiten)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)
Reisepass (48 Seiten) Einband

Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite

Reisepass (48 Seiten) Passkartendatenseite und Buchseite 1

Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 2 und 3

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 4 und 5

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 6 und 7

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 8 und 9

(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 8 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 10 und 11
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 12 und 13
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 14 und 15
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 16 und 17
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 18 und 19
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 20 und 21
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 22 und 23
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 24 und 25
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 26 und 27
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 28 und 29
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 30 und 31
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 32 und 33
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 34 und 35
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 36 und 37
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 38 und 39
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 40 und 41
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 42 und 43
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 44 und 45
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 46 und 47
Reisepass (48 Seiten) Buchseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Reisepass (48 Seiten) Einband

Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite

Reisepass (48 Seiten) Passkartendatenseite und Buchseite 1

Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 2 und 3

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 4 und 5

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 6 und 7

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 8 und 9

(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 8 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 10 und 11
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 12 und 13
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 14 und 15
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 16 und 17
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 18 und 19
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 20 und 21
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 22 und 23
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 24 und 25
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 26 und 27
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 28 und 29
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 30 und 31
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 32 und 33
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 34 und 35
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 36 und 37
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 38 und 39
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 40 und 41
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 42 und 43
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 44 und 45
Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 46 und 47
Reisepass (48 Seiten) Buchseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 2b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 2c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 2d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 3
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2413 ff; 2010 I S. 1447; 2013 I S. 335; 2015 I S. 229)
(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Reisepass Buchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Reisepass
Aufkleber Personaldaten

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Reisepass Buchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Reisepass
Aufkleber Personaldaten

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 4 Passmuster Dienstpass
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)
Dienstpass Einband

Dienstpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Dienstpass Passkartendatenseite und Buchseite 1

Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Dienstpass Buchseiten 2 und 3

Dienstpass Buchseiten 4 und 5

Dienstpass Buchseiten 6 und 7

Dienstpass Buchseiten 8 und 9

Dienstpass Buchseiten 10 und 11

Dienstpass Buchseiten 12 und 13

(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 12 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Dienstpass Buchseiten 14 und 15
Dienstpass Buchseiten 16 und 17
Dienstpass Buchseiten 18 und 19
Dienstpass Buchseiten 20 und 21
Dienstpass Buchseiten 22 und 23
Dienstpass Buchseiten 24 und 25
Dienstpass Buchseiten 26 und 27
Dienstpass Buchseiten 28 und 29
Dienstpass Buchseiten 30 und 31
Dienstpass Buchseiten 32 und 33
Dienstpass Buchseiten 34 und 35
Dienstpass Buchseiten 36 und 37
Dienstpass Buchseiten 38 und 39
Dienstpass Buchseiten 40 und 41
Dienstpass Buchseiten 42 und 43
Dienstpass Buchseiten 44 und 45
Dienstpass Buchseiten 46 und 47
Dienstpass Buchseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Dienstpass Einband

Dienstpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Dienstpass Passkartendatenseite und Buchseite 1

Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Dienstpass Buchseiten 2 und 3

Dienstpass Buchseiten 4 und 5

Dienstpass Buchseiten 6 und 7

Dienstpass Buchseiten 8 und 9

Dienstpass Buchseiten 10 und 11

Dienstpass Buchseiten 12 und 13

(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 12 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Dienstpass Buchseiten 14 und 15
Dienstpass Buchseiten 16 und 17
Dienstpass Buchseiten 18 und 19
Dienstpass Buchseiten 20 und 21
Dienstpass Buchseiten 22 und 23
Dienstpass Buchseiten 24 und 25
Dienstpass Buchseiten 26 und 27
Dienstpass Buchseiten 28 und 29
Dienstpass Buchseiten 30 und 31
Dienstpass Buchseiten 32 und 33
Dienstpass Buchseiten 34 und 35
Dienstpass Buchseiten 36 und 37
Dienstpass Buchseiten 38 und 39
Dienstpass Buchseiten 40 und 41
Dienstpass Buchseiten 42 und 43
Dienstpass Buchseiten 44 und 45
Dienstpass Buchseiten 46 und 47
Dienstpass Buchseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)
Diplomatenpass Einband

Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Diplomatenpass Passkartendatenseite und Buchseite 1

Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Diplomatenpass Buchseiten 2 und 3

Diplomatenpass Buchseiten 4 und 5

Diplomatenpass Buchseiten 6 und 7

Diplomatenpass Buchseiten 8 und 9

Diplomatenpass Buchseiten 10 und 11

Diplomatenpass Buchseiten 12 und 13

(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 12 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Diplomatenpass Buchseiten 14 und 15
Diplomatenpass Buchseiten 16 und 17
Diplomatenpass Buchseiten 18 und 19
Diplomatenpass Buchseiten 20 und 21
Diplomatenpass Buchseiten 22 und 23
Diplomatenpass Buchseiten 24 und 25
Diplomatenpass Buchseiten 26 und 27
Diplomatenpass Buchseiten 28 und 29
Diplomatenpass Buchseiten 30 und 31
Diplomatenpass Buchseiten 32 und 33
Diplomatenpass Buchseiten 34 und 35
Diplomatenpass Buchseiten 36 und 37
Diplomatenpass Buchseiten 38 und 39
Diplomatenpass Buchseiten 40 und 41
Diplomatenpass Buchseiten 42 und 43
Diplomatenpass Buchseiten 44 und 45
Diplomatenpass Buchseiten 46 und 47
Diplomatenpass Buchseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Diplomatenpass Einband

Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Diplomatenpass Passkartendatenseite und Buchseite 1

Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Diplomatenpass Buchseiten 2 und 3

Diplomatenpass Buchseiten 4 und 5

Diplomatenpass Buchseiten 6 und 7

Diplomatenpass Buchseiten 8 und 9

Diplomatenpass Buchseiten 10 und 11

Diplomatenpass Buchseiten 12 und 13

(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 12 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Diplomatenpass Buchseiten 14 und 15
Diplomatenpass Buchseiten 16 und 17
Diplomatenpass Buchseiten 18 und 19
Diplomatenpass Buchseiten 20 und 21
Diplomatenpass Buchseiten 22 und 23
Diplomatenpass Buchseiten 24 und 25
Diplomatenpass Buchseiten 26 und 27
Diplomatenpass Buchseiten 28 und 29
Diplomatenpass Buchseiten 30 und 31
Diplomatenpass Buchseiten 32 und 33
Diplomatenpass Buchseiten 34 und 35
Diplomatenpass Buchseiten 36 und 37
Diplomatenpass Buchseiten 38 und 39
Diplomatenpass Buchseiten 40 und 41
Diplomatenpass Buchseiten 42 und 43
Diplomatenpass Buchseiten 44 und 45
Diplomatenpass Buchseiten 46 und 47
Diplomatenpass Buchseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 6
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2437 ff; 2010 I S. 1450; 2013 I S. 336; 2015 I S. 238)
(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Dienstpass Buchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Dienstpass
Aufkleber Personaldaten

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Dienstpass Buchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Dienstpass
Aufkleber Personaldaten

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 7
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2445 ff; 2010 I S. 1443; 2013 I S. 337; 2015 I S. 239)
(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Diplomatenpass Buchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Diplomatenpass
Aufkleber Personaldaten

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Diplomatenpass Buchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Diplomatenpass
Aufkleber Personaldaten

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 7a Muster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der Dienstbezeichnung

Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung V. v. 20. August 2021 BGBl. I S. 3682 m.W.v. 1. September 2021
Anlage 8 (zu § 16 Absatz 2) Anforderungen an das Lichtbild für den Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes




Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz
Anlage 9 wird in 2 Vorschriften zitiert
Außenseiten

Innenseiten


Innenseiten

Anlage 10 Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Anlage 10 wird in 2 Vorschriften zitiert
Außenseiten

Innenseiten


Innenseiten

Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes
Vorbemerkung:
- 1.
- Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass. Für den Aufkleber zur Änderung des Wohnortes gelten die in der Tabelle 3 beschriebenen Anforderungen an Einträge, für den Aufkleber zur Eintragung amtlicher Vermerke die in der Tabelle 4 beschriebenen Anforderungen. Die in der Tabelle 5 beschriebenen Anforderungen an Einträge gelten für den Aufkleber zur Änderung des Dienstortes und der Dienstbezeichnung.
- 2.
- Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung, Wohnortänderung und Eintragung amtlicher Vermerke den Schriftfont „UnicodeDoc". Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.
- 3.
- Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.Latin" zu verwenden.
- 4.
- Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen sowie die Zugangsnummer (CAN) sind im Schriftfont OCR-B zu beschriften.
- 5.
- In den Datenfeldern „Name" (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen" sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabellen umsetzbar ist.
- 6.
- Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabellen vorzunehmen:
- a)
- Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt: Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.
- b)
- Für den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt: Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen. Einträge im Datenfeld „Name" sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.
Bei der Personalisierung der Aufkleber zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sowie des Wohnortes und zur Eintragung amtlicher Vermerke sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen. - 7.
- Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, gilt für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass:
Der Geburtsname ist in das Feld „Geburtsname" einzutragen.
Für vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:
Der Geburtsname ist im Feld „Name" in einer eigenen Zeile einzutragen. Ihm ist die Zeichenfolge „GEB." unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen. - 8.
- Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Reise-, Dienst- und Diplomatenpass in dem Datenfeld „Doktorgrad", im vorläufigen Reise-, Diplomaten- und Dienstpass in dem Datenfeld „Name" eingetragen. Die Anzahl der für den Namenseintrag vorgesehenen Zeichen verringert sich um die für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigte Zeichenzahl, sofern diese Eintragung im Datenfeld „Name" vorgenommen wird.
- 9.
- Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet.
Beim vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern. - 10.
- Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass sowie im Diplomatenpass in den Abmessungen 32x 41 mm verkleinert darzustellen.
- 11.
- Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.
- 12.
- Die Eintragung zur Staatsangehörigkeit im Reisepass und vorläufigen Reisepass lautet „DEUTSCH".
Für Dienstpass und Diplomatenpass sowie für vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass gilt:
Ist die Staatsbürgerschaft deutsch, lautet der Eintrag „DEUTSCH". In allen anderen Fällen ist die Eintragung in Form des 3-Letter-Codes gemäß ICAO Doc 9303 (3 Zeichen) vorzunehmen.
Tabelle 1: Reisepass, Dienst- und Diplomatenpass
| Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen | ||
| Feld Nr. | Feldbezeichnung | Schriftgröße 1 Schriftfont des Passherstellers Schriftgröße 2,0 mm | Schriftgröße 2 Schriftfont des Passherstellers Schriftgröße 1,3 mm |
| ohne | Typ | 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 2 Zeichen) | Nicht zulässig |
| ohne | Kode | 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig |
| ohne | Pass-Nr. | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 1 | [a] Name1 | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen) |
| [a] Name2 [b] Geburtsname | [a] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile [b] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 80 Zeichen) | [a] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen [b] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile ODER [a] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile [b] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen) | |
| 2 | Vornamen | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen) |
| 3 | Geburtstag | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 4 | Geschlecht | 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 5 | Staatsangehörigkeit | 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 6 | Geburtsort | 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 40 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 124 Zeichen) |
| 7 | Ausstellungsdatum | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 8 | Gültig bis | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 9 | Behörde | 28 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 56 Zeichen) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 105 Zeichen) |
| 11 | Wohnort (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 105 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 12 | Größe (Seite 1) | 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 13 | Augenfarbe (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 14 | [a] Doktorgrad (Seite 1) | [a] 31 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile | [a] Nicht zulässig |
| [b] Ordens- oder Künstlername (Seite 1) | [b] 31 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 62 Zeichen) | [b] Nicht zulässig | |
| 11 | Dienstort und Dienstbezeichnung3 (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 9 Zeilen (insgesamt 315 Zeichen) | Nicht zulässig |
| ohne | Passaktennummer4 (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen) | Nicht zulässig |
| ohne | Behörde bzw. Ausstellungsort (Seite 2) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen5 (insgesamt 105 Zeichen) | Nicht zulässig |
| ohne | Datum (Seite 2) | 18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 18 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 1 Fall: Es gibt keinen Geburtsnamen. 2 Fall: Es gibt einen Geburtsnamen. 3 Gilt nur für amtliche Pässe. 4 Gilt nur für amtliche Pässe. 5 Beim Diplomaten- und Dienstpass ist nur eine Zeile vorgesehen. | |||
Tabelle 2: Vorläufiger Reisepass, vorläufiger Dienst- und Diplomatenpass
| Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen | ||
| Feld Nr. | Feldbezeichnung | Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | Schriftgröße 2 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,0 mm |
| ohne | Typ | 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 2 Zeichen) | Nicht zulässig |
| ohne | Kode | 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig |
| ohne | Pass-Nr. | 9 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile | Nicht zulässig |
| 1 | Name | 36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 72 Zeichen) | 44 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 132 Zeichen) |
| 2 | Vornamen | 36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 36 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 3 | Staatsangehörigkeit | 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 4 | Geburtstag | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 5 | Geschlecht | 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 6 | Geburtsort | 23 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 23 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 7 | Ausstellungsdatum | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 8 | Gültig bis | 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 9 | Ausstellende Behörde | 23 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 46 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 11 | Wohnort | 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 48 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 12 | Größe6 | 6 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 6 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 13 | Augenfarbe | 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 24 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 14 | Ordens- oder Künstlername | 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 24 Zeichen) | Nicht zulässig |
| ohne | Ausstellende Behörde | 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 48 Zeichen) | Nicht zulässig |
| ohne | Ausgestellt (Ort) | 25 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 25 Zeichen) | Nicht zulässig |
| ohne | Datum | 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
| 6 Größenangabe im Format „123 CM". | |||
Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes
| Datenfelder des Aufklebers für Änderungen des Wohnortes | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen |
| Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | |
| Wohnort | 3 Zeilen à 23 Zeichen (insgesamt 69 Zeichen) |
| Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) |
Tabelle 4: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
| Datenfelder des Aufklebers für Änderungen des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen |
| Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | |
| Wohnort | 3 Zeilen à 20 Zeichen (insgesamt 60 Zeichen) |
| Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) |
Tabelle 5: Aufkleber für Eintragungen amtlicher Vermerke
| Datenfelder des Aufklebers für Eintragungen amtlicher Vermerke | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen |
| Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | |
| Amtliche Vermerke | 18 Zeilen à 26 Zeichen und 5 Zeilen à 22 Zeichen (insgesamt 578 Zeichen) |
| Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) |
Tabelle 6: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen
| Datenfelder des Aufklebers für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen |
| Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | |
| Dienstort/Dienstbezeichnung | 16 Zeilen à 26 Zeichen und 4 Zeilen à 22 Zeichen (insgesamt 504 Zeichen) |
| Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)". |
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen V. v. 12. April 2024 BGBl. 2024 I Nr. 125 m.W.v. 2. Mai 2024
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