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Abschnitt 8 - Passverordnung (PassV)

Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Abschnitt 8 Schlussvorschrift

§ 29 Übergangsregelung



Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des § 1 des Passgesetzes.




Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten



(Fundstelle: BGBl. I 2010, S. 1456) *)

Nr. Bezeichnung der Systemkomponente Verpflichtung/Option
1Chip auf der Passkartendatenseite Verpflichtung für den Passhersteller
2Hardware zur Erfassung und Echtheitsbewertung
von Fingerabdrücken
Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für den Passhersteller
Verpflichtung für die Passbehörden
3Software zur Erfassung, Echtheitsbewertung und
Qualitätssicherung des Lichtbilds und der
Fingerabdrücke
Verpflichtung für den Passhersteller
Verpflichtung für die Passbehörden
Verpflichtung für die Anbieter dieser Software
4Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes Verpflichtung für die Passbehörden, die das Lichtbild
gemäß § 9 selbst fertigen oder für Dienstleister, die
Lichtbildaufnahmegeräte im Sinne des § 4 Absatz 2
Nummer 2 verwenden.
Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
5Modul für die Datenübermittlung von der
Passbehörde an den Passhersteller
Verpflichtung für den Passhersteller
Verpflichtung für die Passbehörden
6Modul zur Sicherung der Authentizität und
Vertraulichkeit der Antragsdaten
Verpflichtung für den Passhersteller
Verpflichtung für die Passbehörden
7Hard- und Software zum Betrieb der Cloud Verpflichtung für den Cloudanbieter
8Software zur Verschlüsselung und Übertragung der
Lichtbilder von Dienstleistern an die Cloud
Verpflichtung für die Softwarehersteller


---
*)
Anm. d. Red.: Diese Fundstellenangabe ist amtlich, aber falsch. Diese Anlage wurde Artikel 1 V. v. 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 31) neu eingefügt.




Anlage 2 Passmuster Reisepass (32 Seiten)



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)

Reisepass (32 Seiten) Einband

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 3)


Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 3)


Reisepass (32 Seiten) Passkartendatenseite und Buchseite 1

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 4)


Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 2 und 3

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 4)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 4 und 5

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 5)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 6 und 7

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 5)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 8 und 9

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 6)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 10 und 11

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 6)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 12 und 13

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 7)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 14 und 15

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 7)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 16 und 17

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 8)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 18 und 19

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 8)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 20 und 21

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 9)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 22 und 23

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 9)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 24 und 25

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 10)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 26 und 27

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 10)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 28 und 29

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 11)


Reisepass (32 Seiten) Buchseiten 30 und 31

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 11)


Reisepass (32 Seiten) Buchseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 12)





Anlage 2a Passmuster Reisepass (48 Seiten)



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)

Reisepass (48 Seiten) Einband

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 13)


Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 13)


Reisepass (48 Seiten) Passkartendatenseite und Buchseite 1

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 14)


Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 2 und 3

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 14)


Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 4 und 5

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 15)


Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 6 und 7

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 15)


Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 8 und 9

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 16)


(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 8 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 10 und 11

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 12 und 13

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 14 und 15

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 16 und 17

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 18 und 19

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 20 und 21

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 22 und 23

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 24 und 25

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 26 und 27

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 28 und 29

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 30 und 31

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 32 und 33

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 34 und 35

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 36 und 37

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 38 und 39

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 40 und 41

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 42 und 43

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 44 und 45

Reisepass (48 Seiten) Buchseiten 46 und 47

Reisepass (48 Seiten) Buchseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 26)





Anlage 2b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes



Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes (BGBl. 2021 I S. 3684)





Anlage 2c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes



Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung (BGBl. 2021 I S. 3684)





Anlage 2d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke



Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke (BGBl. 2021 I S. 3685)





Anlage 3



(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2413 ff; 2010 I S. 1447; 2013 I S. 335; 2015 I S. 229)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)

Vorläufiger Reisepass Buchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Reisepass Buchinnenseiten 6 und 7 (BGBl. 2015 I S. 229)


Vorläufiger Reisepass
Aufkleber Personaldaten
Vorläufiger Reisepass Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2013 I S. 335)





Anlage 4 Passmuster Dienstpass



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)

Dienstpass Einband

Muster Dienstpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 27)


Dienstpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Muster Dienstpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 27)


Dienstpass Passkartendatenseite und Buchseite 1

Muster Dienstpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 28)


Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Dienstpass Buchseiten 2 und 3

Muster Dienstpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 28)


Dienstpass Buchseiten 4 und 5

Muster Dienstpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 29)


Dienstpass Buchseiten 6 und 7

Muster Dienstpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 29)


Dienstpass Buchseiten 8 und 9

Muster Dienstpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 30)


Dienstpass Buchseiten 10 und 11

Muster Dienstpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 30)


Dienstpass Buchseiten 12 und 13

Muster Dienstpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 31)


(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 12 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)

Dienstpass Buchseiten 14 und 15

Dienstpass Buchseiten 16 und 17

Dienstpass Buchseiten 18 und 19

Dienstpass Buchseiten 20 und 21

Dienstpass Buchseiten 22 und 23

Dienstpass Buchseiten 24 und 25

Dienstpass Buchseiten 26 und 27

Dienstpass Buchseiten 28 und 29

Dienstpass Buchseiten 30 und 31

Dienstpass Buchseiten 32 und 33

Dienstpass Buchseiten 34 und 35

Dienstpass Buchseiten 36 und 37

Dienstpass Buchseiten 38 und 39

Dienstpass Buchseiten 40 und 41

Dienstpass Buchseiten 42 und 43

Dienstpass Buchseiten 44 und 45

Dienstpass Buchseiten 46 und 47

Dienstpass Buchseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Muster Reisepass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 40)





Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)

Diplomatenpass Einband

Muster Diplomatenpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 41)


Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Muster Diplomatenpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 41)


Diplomatenpass Passkartendatenseite und Buchseite 1

Muster Diplomatenpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 42)


Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Diplomatenpass Buchseiten 2 und 3

Muster Diplomatenpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 42)


Diplomatenpass Buchseiten 4 und 5

Muster Diplomatenpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 43)


Diplomatenpass Buchseiten 6 und 7

Muster Diplomatenpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 43)


Diplomatenpass Buchseiten 8 und 9

Muster Diplomatenpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 44)


Diplomatenpass Buchseiten 10 und 11

Muster Diplomatenpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 44)


Diplomatenpass Buchseiten 12 und 13

Muster Diplomatenpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 45)


(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 12 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)

Diplomatenpass Buchseiten 14 und 15

Diplomatenpass Buchseiten 16 und 17

Diplomatenpass Buchseiten 18 und 19

Diplomatenpass Buchseiten 20 und 21

Diplomatenpass Buchseiten 22 und 23

Diplomatenpass Buchseiten 24 und 25

Diplomatenpass Buchseiten 26 und 27

Diplomatenpass Buchseiten 28 und 29

Diplomatenpass Buchseiten 30 und 31

Diplomatenpass Buchseiten 32 und 33

Diplomatenpass Buchseiten 34 und 35

Diplomatenpass Buchseiten 36 und 37

Diplomatenpass Buchseiten 38 und 39

Diplomatenpass Buchseiten 40 und 41

Diplomatenpass Buchseiten 42 und 43

Diplomatenpass Buchseiten 44 und 45

Diplomatenpass Buchseiten 46 und 47

Diplomatenpass Buchseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Muster Diplomatenpass (BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 54)





Anlage 6



(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2437 ff; 2010 I S. 1450; 2013 I S. 336; 2015 I S. 238)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)

Vorläufiger Dienstpass Buchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Dienstpass Buchinnenseiten 6 und 7 (BGBl. 2015 I S. 238)


Vorläufiger Dienstpass
Aufkleber Personaldaten
Vorläufiger Dienstpass Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2013 I S. 336)





Anlage 7



(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2445 ff; 2010 I S. 1443; 2013 I S. 337; 2015 I S. 239)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)

Vorläufiger Diplomatenpass Buchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Diplomatenpass Buchinnenseiten 6 und 7 (BGBl. 2015 I S. 239)


Vorläufiger Diplomatenpass
Aufkleber Personaldaten
Vorläufiger Diplomatenpass Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2013 I S. 337)





Anlage 7a Muster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der Dienstbezeichnung



Muster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der Dienstbezeichnung (BGBl. 2021 I S. 3685)





Anlage 8 (zu § 16 Absatz 2) Anforderungen an das Lichtbild für den Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes



Anforderungen an das Lichtbild, Seite 1 (BGBl. 2025 I Nr. 260 S. 7)


Anforderungen an das Lichtbild, Seite 2 (BGBl. 2025 I Nr. 260 S. 8)


Anforderungen an das Lichtbild, Seite 3 (BGBl. 2025 I Nr. 260 S. 9)


Anforderungen an das Lichtbild, Seite 4 (BGBl. 2025 I Nr. 260 S. 10)





Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz


Anlage 9 wird in 2 Vorschriften zitiert

Außenseiten

Muster Reiseausweis als Passersatz Außenseiten (BGBl. 2007 I S. 2456)


Innenseiten

Muster Reiseausweis als Passersatz Innenseiten (BGBl. 2007 I S. 2457)



Anlage 10 Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland


Anlage 10 wird in 2 Vorschriften zitiert

Außenseiten

Muster Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Außenseiten (BGBl. 2007 I S. 2458)


Innenseiten

Muster Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Innenseiten (BGBl. 2007 I S. 2459)



Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes



Vorbemerkung:

1.
Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass. Für den Aufkleber zur Änderung des Wohnortes gelten die in der Tabelle 3 beschriebenen Anforderungen an Einträge, für den Aufkleber zur Eintragung amtlicher Vermerke die in der Tabelle 4 beschriebenen Anforderungen. Die in der Tabelle 5 beschriebenen Anforderungen an Einträge gelten für den Aufkleber zur Änderung des Dienstortes und der Dienstbezeichnung.

2.
Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung, Wohnortänderung und Eintragung amtlicher Vermerke den Schriftfont „UnicodeDoc". Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.

3.
Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.Latin" zu verwenden.

4.
Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen sowie die Zugangsnummer (CAN) sind im Schriftfont OCR-B zu beschriften.

5.
In den Datenfeldern „Name" (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen" sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabellen umsetzbar ist.

6.
Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabellen vorzunehmen:

a)
Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt: Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

b)
Für den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt: Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen. Einträge im Datenfeld „Name" sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.

Bei der Personalisierung der Aufkleber zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sowie des Wohnortes und zur Eintragung amtlicher Vermerke sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.

7.
Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, gilt für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass:

Der Geburtsname ist in das Feld „Geburtsname" einzutragen.

Für vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:

Der Geburtsname ist im Feld „Name" in einer eigenen Zeile einzutragen. Ihm ist die Zeichenfolge „GEB." unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.

8.
Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Reise-, Dienst- und Diplomatenpass in dem Datenfeld „Doktorgrad", im vorläufigen Reise-, Diplomaten- und Dienstpass in dem Datenfeld „Name" eingetragen. Die Anzahl der für den Namenseintrag vorgesehenen Zeichen verringert sich um die für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigte Zeichenzahl, sofern diese Eintragung im Datenfeld „Name" vorgenommen wird.

9.
Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet.

Beim vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.

10.
Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass sowie im Diplomatenpass in den Abmessungen 32x 41 mm verkleinert darzustellen.

11.
Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.

12.
Die Eintragung zur Staatsangehörigkeit im Reisepass und vorläufigen Reisepass lautet „DEUTSCH".

Für Dienstpass und Diplomatenpass sowie für vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass gilt:

Ist die Staatsbürgerschaft deutsch, lautet der Eintrag „DEUTSCH". In allen anderen Fällen ist die Eintragung in Form des 3-Letter-Codes gemäß ICAO Doc 9303 (3 Zeichen) vorzunehmen.

Tabelle 1: Reisepass, Dienst- und Diplomatenpass


Datenfelder Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Feld Nr. FeldbezeichnungSchriftgröße 1
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 2,0 mm
Schriftgröße 2
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 1,3 mm
ohneTyp2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneKode1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
ohnePass-Nr.9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 9 Zeichen)
Nicht zulässig
1 [a] Name140 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80 Zeichen)
62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
[a] Name2
[b] Geburtsname
[a] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
[b] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 80 Zeichen)
[a] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
ODER
[a] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
2Vornamen40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80 Zeichen)
62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
3Geburtstag10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
4Geschlecht1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
5Staatsangehörigkeit7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7 Zeichen)
Nicht zulässig
6Geburtsort40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 40 Zeichen)
62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 124 Zeichen)
7Ausstellungsdatum10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
8Gültig bis 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
9Behörde28 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 56 Zeichen)
35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)
11Wohnort (Seite 1) 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)
Nicht zulässig
12Größe (Seite 1) 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 3 Zeichen)
Nicht zulässig
13Augenfarbe (Seite 1) 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen)
Nicht zulässig
14 [a] Doktorgrad
(Seite 1)
[a] 31 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile [a] Nicht zulässig
[b] Ordens- oder Künstlername
(Seite 1)
[b] 31 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 62 Zeichen)
[b] Nicht zulässig
11Dienstort und Dienstbezeichnung3
(Seite 1)
35 Zeichen pro Zeile; 9 Zeilen
(insgesamt 315 Zeichen)
Nicht zulässig
ohnePassaktennummer4
(Seite 1)
35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneBehörde bzw. Ausstellungsort
(Seite 2)
35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen5
(insgesamt 105 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneDatum (Seite 2) 18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 18 Zeichen)
Nicht zulässig
1 Fall: Es gibt keinen Geburtsnamen.
2 Fall: Es gibt einen Geburtsnamen.
3 Gilt nur für amtliche Pässe.
4 Gilt nur für amtliche Pässe.
5 Beim Diplomaten- und Dienstpass ist nur eine Zeile vorgesehen.


Tabelle 2: Vorläufiger Reisepass, vorläufiger Dienst- und Diplomatenpass


Datenfelder Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Feld Nr. FeldbezeichnungSchriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Schriftgröße 2
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,0 mm
ohneTyp2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneKode1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
ohnePass-Nr.9 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile Nicht zulässig
1Name36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 72 Zeichen)
44 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 132 Zeichen)
2Vornamen36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 36 Zeichen)
Nicht zulässig
3Staatsangehörigkeit7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7 Zeichen)
Nicht zulässig
4Geburtstag10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
5Geschlecht1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
6Geburtsort23 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 23 Zeichen)
Nicht zulässig
7Ausstellungsdatum10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
8Gültig bis 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
9Ausstellende Behörde 23 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 46 Zeichen)
Nicht zulässig
11Wohnort24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48 Zeichen)
Nicht zulässig
12Größe66 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 6 Zeichen)
Nicht zulässig
13Augenfarbe24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen)
Nicht zulässig
14Ordens- oder Künstlername 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneAusstellende Behörde 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneAusgestellt (Ort) 25 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 25 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneDatum10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
6 Größenangabe im Format „123 CM".


Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes


Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Wohnortes
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Wohnort3 Zeilen à 23 Zeichen (insgesamt 69 Zeichen)
Seriennummer9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)


Tabelle 4: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes


Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Wohnortes
nach elektronischer Anmeldung
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Wohnort3 Zeilen à 20 Zeichen (insgesamt 60 Zeichen)
Seriennummer9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)


Tabelle 5: Aufkleber für Eintragungen amtlicher Vermerke


Datenfelder des Aufklebers
für Eintragungen amtlicher Vermerke
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Amtliche Vermerke 18 Zeilen à 26 Zeichen und 5 Zeilen à 22 Zeichen
(insgesamt 578 Zeichen)
Seriennummer9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)


Tabelle 6: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen


Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Dienstort/Dienstbezeichnung16 Zeilen à 26 Zeichen und 4 Zeilen à 22 Zeichen
(insgesamt 504 Zeichen)
Seriennummer9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)".