§ 2 - Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)

§ 2 Zutaten, Herstellungsanforderungen


§ 2 hat 4 frühere Fassungen und wird in 13 Vorschriften zitiert

(1) Die Ausgangserzeugnisse für Erzeugnisse nach Anlage 1 müssen den Anforderungen der Anlage 2 entsprechen.

(2) Für die Herstellung von Erzeugnissen nach Anlage 1 dürfen die in Anlage 3 aufgeführten Zutaten nach den dort genannten Maßgaben verwendet werden.

(3) Für die Herstellung von Erzeugnissen nach Anlage 1 dürfen die in Anlage 4 Abschnitt A aufgeführten Verfahren nach den dort genannten Maßgaben angewendet werden.

(4) Bei dem Herstellen von Erzeugnissen nach Anlage 1 dürfen

1.
vorbehaltlich Absatz 5 Satz 2 und Absatz 7 andere als die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zutaten nicht verwendet und

2.
andere als in Anlage 4 Abschnitt A bezeichnete Verfahren nicht angewendet

werden.

(5) 1Als Stoffe für die Bearbeitung von Erzeugnissen nach Anlage 1 bei ihrer Herstellung sind die in Anlage 4 Abschnitt B aufgeführten Stoffe nur nach den dort genannten Maßgaben zugelassen. 2Im Übrigen sind die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 anzuwenden.

(6) Fruchtnektare müssen die nach Anlage 5 vorgeschriebenen Mindestgehalte an Fruchtsaft oder Fruchtmark aufweisen.

(7) 1Bei Fruchtsäften aus Fruchtsaftkonzentrat muss die lösliche Trockenmasse dem jeweiligen Mindestbrixwert für wiederhergestellte Säfte nach Anlage 6 entsprechen. 2Abweichend von Satz 1 muss der Mindestbrixwert des wiederhergestellten Fruchtsaftes bei Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat, der aus einer nicht in Anlage 6 aufgeführten Frucht hergestellt wird, dem Brixwert des Saftes entsprechen, der zur Herstellung des Konzentrates verwendet wurde.

(8) Unberührt bleiben die Vorschriften über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln.


Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften V. v. 25. November 2025 BGBl. 2025 I Nr. 289 m.W.v. 14. Juni 2026

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 2 FrSaftErfrischGetrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.06.2026Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
aktuell vorher 29.04.2023Artikel 3 Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
vom 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
aktuell vorher 31.10.2013Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
aktuell vorher 03.06.2010Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Fruchtsaftverordnung
vom 21.05.2010 BGBl. I S. 674
aktuellvor 03.06.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2 FrSaftErfrischGetrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FrSaftErfrischGetrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrSaftErfrischGetrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 FrSaftErfrischGetrV Verkehrsverbote (vom 14.06.2026)
... Bezeichnung versehen sind, ohne der in Anlage 1 jeweils festgelegten Herstellungsanforderung oder § 2 Absatz 1, 4, 5 Satz 1, Absatz 6 oder 7 zu entsprechen, dürfen nicht in den Verkehr gebracht ...
Anlage 1 FrSaftErfrischGetrV (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7) Bezeichnungen der Lebensmittel, Herstellungsanforderungen (vom 14.06.2026)
Anlage 2 FrSaftErfrischGetrV (zu § 2 Absatz 1) Ausgangserzeugnisse (vom 14.06.2026)
Anlage 3 FrSaftErfrischGetrV (zu § 2 Absatz 2) Zutaten (vom 14.06.2026)
Anlage 4 FrSaftErfrischGetrV (zu § 2 Absatz 3 und 5) (vom 14.06.2026)
Anlage 5 FrSaftErfrischGetrV (zu § 2 Absatz 6) Besondere Vorschriften für Fruchtnektar (vom 14.06.2026)
Anlage 6 FrSaftErfrischGetrV (zu § 2 Absatz 7) Mindestbrixwerte für wiederhergestellten Fruchtsaft und wiederhergestelltes Fruchtmark (vom 14.06.2026)
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
Artikel 1 3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... (BGBl. I S. 1201) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt geändert:  ... versehen sind, ohne der in Anlage 1 jeweils festgelegten Herstellungsanforderung oder § 2 Absatz 1, 4, 5 Satz 1, Absatz 6 oder 7 zu entsprechen, dürfen gewerbsmäßig nicht ... 6. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7) Verkehrsbezeichnungen, ... 8. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2) Zutaten Bei der Herstellung von Erzeugnissen nach Anlage 1 dürfen ...

Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Fruchtsaftverordnung
V. v. 21.05.2010 BGBl. I S. 674
Artikel 2 ZZulVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung
... (BGBl. I S. 2260) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 ... ersetzt. 3. In § 4 werden die Wörter „den Vorschriften des § 2 Abs. 1, 4, 5 Satz 1 und Abs. 6" durch die Wörter „den Vorschriften des § 2 ... 2 Abs. 1, 4, 5 Satz 1 und Abs. 6" durch die Wörter „den Vorschriften des § 2 Absatz 1, 4, 5 Satz 1, Absatz 6 und 7" ersetzt. 4. § 6 wird wie folgt ... 6. Nach Anlage 5 wird folgende Anlage 6 eingefügt: „Anlage 6 (zu § 2 Absatz 7) Mindestbrixwerte für rückverdünnten Fruchtsaft und ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 3 LMBVVEV Änderung der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung
... - FrSaftErfrischGetrV)". 2. § 1 Absatz 3 wird aufgehoben. 3. In § 2 Absatz 8 werden die Wörter „über diätetische Lebensmittel sowie" gestrichen. ... a) In der Überschrift werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5 , § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, ... § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5 , § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" ersetzt. b) Nummer 1 wird wie folgt ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
V. v. 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
Artikel 1 4. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV
... 11 wird § 13. 10. In Anlage 1 werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5 , § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, ... 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5 , § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 1 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung
... der Anlage 1 wird folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1, §§ 2 und 3 Absatz 1 bis 3)". 14. Folgende Anlage 8 wird angefügt:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
Artikel 2 2. HonigVuaÄndV Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... § 1 Absatz 1 wird die Angabe „gewerbsmäßig" gestrichen. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 in der Angabe vor Nummer 1 wird die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed