§ 2 Ortsübliche und öffentliche Bekanntmachungen
(1)
1Ist in Verfahren nach den in
§ 1 genannten Gesetzen eine ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung angeordnet und ist nach den dafür geltenden Vorschriften der Anschlag an einer Amtstafel oder die Auslegung zur Einsichtnahme vorgesehen, so können der Anschlag oder die Auslegung durch eine Veröffentlichung des Inhalts der Bekanntmachung im Internet ersetzt werden, wenn die jeweilige Bekanntmachungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2024 endet.
2Zusätzlich hat zumindest eine Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung zu erfolgen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 6 PlanSiG Übergangsregelung (vom 01.01.2024) ... werden konnte. (2) Für Verfahrensschritte, bei denen von einer Regelung nach den §§ 2 bis 5 Gebrauch gemacht worden ist und die mit Ablauf des 31. Dezember 2024 noch nicht ...
§ 7 PlanSiG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2024) ... Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer ...
Zitat in folgenden NormenLNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)
G. v. 24.05.2022 BGBl. I S. 802; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 184
§ 10 LNGG Weitere Verfahrensanordnungen (vom 13.10.2022) ... Vorschriften der Anschlag an einer Amtstafel oder die Auslegung zur Einsichtnahme vorgesehen, ist § 2 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG)
G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2234
Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/2_PlanSiG.htm