§ 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie macht gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Bundesanzeiger bekannt, welche Angaben für die auf Grundlage von Absatz 1 zu errichtenden Wohngebäude ohne besondere Berechnungen in Energiebedarfsausweisen zu verwenden sind.
Frühere Fassungen von § 31 GModG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 81 GModG Energiebedarfsausweis (vom 29.07.2026) ... 18 und 19 erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. In den Fällen des § 31 Absatz 1 sind die Kennwerte zu verwenden, die in den Bekanntmachungen nach § 31 Absatz 2 der jeweils ... des § 31 Absatz 1 sind die Kennwerte zu verwenden, die in den Bekanntmachungen nach § 31 Absatz 2 der jeweils zutreffenden Ausstattungsvariante zugewiesen sind. (2) Wird ein ...
§ 85 GModG Angaben im Energieausweis (vom 29.07.2026) ... der Anforderungswerte, oder im Fall des § 81 Absatz 1 Satz 2 die in der Bekanntmachung nach § 31 Absatz 2 genannten Kennwerte und nach Maßgabe von Absatz 6 die sich aus dem ... a) Verfahren nach den §§ 20, 21, b) Modellgebäudeverfahren nach § 31 , c) Verfahren nach § 32 oder d) Vereinfachungen nach § 38 Absatz ...
Anlage 5 GModG (zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude (vom 01.01.2023) ... Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens Das vereinfachte Nachweisverfahren nach § 31 Absatz 1 kann auf ein zu errichtendes Wohngebäude angewendet werden, wenn sämtliche der folgenden ... 1 oder Absatz 2 in zwei Gebäudeteile aufgeteilt, kann das vereinfachte Nachweisverfahren nach § 31 Absatz 1 bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen auf den Wohngebäudeteil angewendet ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 1 GModGEG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ... von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude § 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude § ... Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren Anlage 5 (zu § 31 Absatz 1 ) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude Anlage ... Angabe „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie" ersetzt. 11. In § 31 Absatz 2 wird die Angabe „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz" durch die ...
Artikel 2 GModGEG Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 31 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 31 Vereinfachtes ... a) Die Angabe zu § 31 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für zu errichtende Wohngebäude und ... Angabe „§ 25 Absatz 1 und 2" und die Angabe „der §§ 26 bis 29, des § 31 und des § 33" durch die Angabe „der §§ 26 bis 29 und 33" ... 2004-03," durch die Angabe „DIN/TS 18599-2: 2025-10" ersetzt. 17. Die §§ 31 und 32 werden durch die folgenden §§ 31 und 32 ersetzt: „§ 31 ... 2025-10" ersetzt. 17. Die §§ 31 und 32 werden durch die folgenden §§ 31 und 32 ersetzt: „§ 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für zu ... 31 und 32 werden durch die folgenden §§ 31 und 32 ersetzt: „ § 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für zu errichtende Wohngebäude und ... den §§ 18 und 19 erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. In den Fällen des § 31 sind die Kennwerte zu verwenden, die in den Bekanntmachungen nach § 31 der jeweils ... In den Fällen des § 31 sind die Kennwerte zu verwenden, die in den Bekanntmachungen nach § 31 der jeweils zutreffenden Ausstattungsvariante zugewiesen sind. (2) Wird ein ... (1) Der Aussteller ermittelt die Daten, die nach § 81 in Verbindung mit den §§ 20 bis 33 und 38 oder nach § 82 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 die Grundlage für ... Energieberechnung verwendete Verfahren: a) Verfahren nach den §§ 20, 21, 31 oder § 32, b) Vereinfachung nach § 38 Absatz 4. (2) Zur ...
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