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§ 34a - Asylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 03.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 199
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 34a Abschiebungsanordnung
(1) 1Soll der Ausländer in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat infolge einer Überstellungsentscheidung nach Artikel 42 Absatz 1 oder Artikel 67 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2024/1351 überstellt werden, ordnet das Bundesamt die Abschiebung in diesen Staat an, sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann. 2Einer vorherigen Androhung und Fristsetzung bedarf es nicht. 3Kann eine Abschiebungsanordnung nach Satz 1 nicht ergehen, erlässt das Bundesamt eine Abschiebungsandrohung für den jeweiligen Staat.
(2) 1In den Fällen des Absatzes 1 stellt das Bundesamt fest, ob die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen. 2Von der Feststellung nach Satz 1 kann abgesehen werden, wenn das Bundesamt in einem früheren Verfahren über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes entschieden hat und die Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht vorliegen.
(3) 1Anträge nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Abschiebungsanordnung sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen. 2Die Abschiebung ist bei rechtzeitiger Antragstellung vor der gerichtlichen Entscheidung nicht zulässig. 3Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch das Bundesamt nach § 11 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen. 4Die Vollziehbarkeit der Abschiebungsanordnung bleibt hiervon unberührt. 5§ 58 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt mit der Maßgabe, dass die Frist nach § 58 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung drei Monate beträgt.
Text in der Fassung des Artikels 1 GEAS-Anpassungsgesetz G. v. 23. April 2026 BGBl. 2026 I Nr. 111 m.W.v. 12. Juni 2026
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Frühere Fassungen von § 34a AsylG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 12.06.2026 | Artikel 1 GEAS-Anpassungsgesetz vom 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111 |
| aktuell vorher | 06.08.2016 | Artikel 6 Integrationsgesetz vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939 |
| aktuell vorher | 24.10.2015 | Artikel 1 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722 |
| aktuell vorher | 06.09.2013 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3474 |
| aktuell vorher | 28.08.2007 (08.09.2008) | Bekanntmachung der Neufassung des Asylverfahrensgesetzes vom 02.09.2008 BGBl. I S. 1798 |
| aktuell vorher | 28.08.2007 | Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970 |
| aktuell | vor 28.08.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 34a AsylG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34a AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AsylG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 40 AsylG Unterrichtung der Ausländerbehörde (vom 12.06.2026)
... anordnet. (3) Stellt das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebungsanordnung ( § 34a ) zu, unterrichtet es unverzüglich die für die Abschiebung zuständige Behörde ...
§ 67 AsylG Erlöschen der Aufenthaltsgestattung (vom 12.06.2026)
... vollziehbar geworden ist, 6. mit der Vollziehbarkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 34a , 7. mit der Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a des ...
§ 74 AsylG Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Verhandlung durch den abgelehnten Richter (vom 12.06.2026)
... nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Woche zu stellen ist ( § 34a Absatz 3 Satz 1 ). Die Frist von einer Woche gilt auch in den in Artikel 67 Absatz 7 Buchstabe a der ...
§ 80 AsylG Ausschluss der Beschwerde (vom 27.02.2024)
... Maßnahmen zum Vollzug der Abschiebungsandrohung (§ 34) oder der Abschiebungsanordnung ( § 34a ) nach dem Aufenthaltsgesetz können vorbehaltlich des § 133 Absatz 1 der ...
§ 87a AsylG Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen (vom 12.06.2026)
... bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 26a und 34a auch für Ausländer, die vor dem 1. Juli 1993 einen Asylantrag gestellt haben. ...
Zitat in folgenden Normen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 112
§ 1 AsylbLG Leistungsberechtigte (vom 12.06.2026)
... nach Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 getroffen und eine Abschiebung nach § 34a Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes angeordnet wurde und somit durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch die ...
§ 1a AsylbLG Anspruchseinschränkung (vom 12.06.2026)
... 67 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2024/1351 zugestellt wurde und für die eine Abschiebung nach § 34a Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes angeordnet wurde, erhalten nur Leistungen entsprechend Absatz 1, auch wenn die Entscheidung noch ...
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
§ 75 AufenthG Aufgaben (vom 12.06.2026)
... einer Abschiebungsandrohung nach § 34 des Asylgesetzes oder einer Abschiebungsanordnung nach § 34a des Asylgesetzes sowie die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz 7; ...
§ 104 AufenthG Übergangsregelungen (vom 01.07.2026)
... Asylgesetzes in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung oder einer Abschiebungsanordnung nach § 34a des Asylgesetzes in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung, die bereits vor dem 1. August 2015 erlassen oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 1 AsylVfBeschlG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... Staaten als sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen." 10. Dem § 34a Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Anträge auf ... 1 wird die Angabe „(§ 36 Abs. 3 Satz 1)" durch die Wörter „(§ 34a Absatz 2 Satz 1 und 3, § 36 Absatz 3 Satz 1 und 10)" ersetzt. 30. Dem § ...
GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
... internationale Schutz" ersetzt. c) Nummer 2a wird gestrichen. 43. § 34a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ... vollziehbar geworden ist, 6. mit der Vollziehbarkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 34a , 7. mit der Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a des ... nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Woche zu stellen ist ( § 34a Absatz 3 Satz 1 ). Die Frist von einer Woche gilt auch in den in Artikel 67 Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung ...
Artikel 3 GEASG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Absatz 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde, für die eine Abschiebung nach § 34a Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative des Asylgesetzes angeordnet wurde und somit durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch die ...
Artikel 4 GEASG Weitere Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... nach Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 getroffen und eine Abschiebung nach § 34a Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes angeordnet wurde und somit durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch die ... 67 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2024/1351 zugestellt wurde und für die eine Abschiebung nach § 34a Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes angeordnet wurde, erhalten nur Leistungen entsprechend Absatz 1, auch wenn die Entscheidung noch ...
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... den §§ 34, 35 des Asylverfahrensgesetzes oder einer Abschiebungsanordnung nach § 34a des Asylverfahrensgesetzes sowie die Anordnung und Befristung eines Einreise- und ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt wird und er" ersetzt. 28. § 34a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... „§ 60 Absatz 5 und 7" ersetzt. 27. § 34a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „auf ...
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Artikel 4 InnSichVG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Absatz 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde, für die eine Abschiebung nach § 34a Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative des Asylgesetzes angeordnet wurde und für die nach der Feststellung des Bundesamtes für Migration und ...
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes
... durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 12. § 34a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „(§ ...
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 5 2. AusrPflDVG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde und für die eine Abschiebung nach § 34a Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative des Asylgesetzes angeordnet wurde, erhalten nur Leistungen entsprechend Absatz 1, auch wenn die Entscheidung noch ...
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