§ 6c Ordnungsgeldvorschriften
- 1.
- bei einer juristischen Person gegen die juristische Person oder die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs;
- 2.
- bei einer Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs gegen die Personenhandelsgesellschaft oder gegen die in § 335b Satz 2 des Handelsgesetzbuchs genannten Personen;
- 3.
- bei einer Personenhandelsgesellschaft, die nicht in Nummer 2 genannt ist, gegen die Personenhandelsgesellschaft oder den oder die vertretungsbefugten Gesellschafter;
- 4.
- bei einem Unternehmen, das in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben wird, gegen den Inhaber oder dessen gesetzlichen Vertreter.
3§ 329 des Handelsgesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.
(2) Die nach
§ 54 Absatz 1 zuständige Regulierungsbehörde übermittelt der das Unternehmensregister führenden Stelle einmal pro Kalenderjahr Name und Anschrift der ihr bekannt werdenden Unternehmen nach
§ 6b Absatz 1 Satz 1.
Frühere Fassungen von § 6c EnWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 28l EnWG Ordnungsgeldvorschriften (vom 01.08.2022) ... § 28k Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit § 6b Absatz 4 entsprechend anzuwenden. § 6c Absatz 1 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Die Bundesnetzagentur übermittelt der das ...
§ 54 EnWG Allgemeine Zuständigkeit (vom 29.12.2023) ... der Vorschriften zur Entflechtung nach § 6 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 6a bis 7a, 5. die Überwachung der Vorschriften zur Systemverantwortung der Betreiber ...
§ 118 EnWG Übergangsregelungen (vom 25.02.2025) ... Bedingungen zu gewähren. (35) § 6b Absatz 4 und § 6c Absatz 1 und 2 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals auf Rechnungslegungsunterlagen ...
Zitat in folgenden NormenMessstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
§ 3 MsbG Messstellenbetrieb (vom 25.02.2025) ... ist über die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen; die §§ 6b, 6c und 54 des Energiewirtschaftsgesetzes sind entsprechend anzuwenden. Der ...
Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG)
Artikel 1 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2506; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 71
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 3. EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... Nummer 4 wird die Angabe „§§ 7 bis 10" durch die Angabe „§§ 6a bis 7a" ersetzt. b) Dem Absatz 3 werden die folgenden Sätze ... 27. In § 58 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 6 bis 10" durch die Wörter „§§ 6 bis 6b, 7 bis 7b und 9 bis 10e" ... „§§ 6 bis 6b, 7 bis 7b und 9 bis 10e" sowie die Angabe „§§ 6 bis 9" durch die Wörter „§§ 6 bis 6a, 7 bis 7b und 9 bis 10e" ...
Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
G. v. 04.10.2013 BGBl. I S. 3746
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... von Informationen § 6b Rechnungslegung und Buchführung § 6c Ordnungsgeldvorschriften § 6d Betrieb eines Kombinationsnetzbetreibers ... für Verteilernetzbetreiber und Transportnetzbetreiber". b) Die §§ 6 bis 10 werden wie folgt gefasst: „§ 6 Anwendungsbereich und Ziel der ... Netzbetreiber von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung nach den §§ 6a bis 10e sicherstellen. Die §§ 9 bis 10e sind nur auf solche Transportnetze anwendbar, ... hat die Regulierungsbehörde als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. § 6c Ordnungsgeldvorschriften (1) Die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 des ...
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 24 DiRUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... zu übermitteln" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 6c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. b) In ... 28l wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „ § 6c Absatz 1 Satz 2 bis 4" durch die Wörter „§ 6c Absatz 1 Satz 2 und 3" ersetzt. ... 2 werden die Wörter „§ 6c Absatz 1 Satz 2 bis 4" durch die Wörter „ § 6c Absatz 1 Satz 2 und 3" ersetzt. b) In Absatz 2 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die ... § 118 wird folgender Absatz 35 angefügt: „(35) § 6b Absatz 4 und § 6c Absatz 1 und 2 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals auf Rechnungslegungsunterlagen ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... das Wort „Erstellung" durch das Wort „Aufstellung" ersetzt. 10. § 6c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... nach § 28k Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit § 6b Absatz 4 entsprechend anzuwenden. § 6c Absatz 1 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden. (2) Die Bundesnetzagentur übermittelt dem Betreiber ...
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