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§ 86c - Steuerberatungsgesetz (StBerG)

neugefasst durch B. v. 04.11.1975 BGBl. I S. 2735; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 04.11.1975; FNA: 610-10 Allgemeines Steuerrecht
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§ 86c Steuerberaterplattform



(1) Die Mitglieder der Steuerberaterkammern sowie die nach § 76a Absatz 2 in das Berufsregister eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften sind verpflichtet, sich bei der Steuerberaterplattform mit dem für sie eingerichteten Nutzerkonto zu registrieren.

(2) 1Die Bundessteuerberaterkammer prüft die Identität des Steuerberaters, des Steuerbevollmächtigten oder der Leitungspersonen einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des § 89a Nummer 1 oder 2 anhand eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder eines gleichwertigen Verfahrens. 2Die Bundessteuerberaterkammer greift zur Prüfung der Identität und der Berufsträgereigenschaft auf die von den Steuerberaterkammern im Berufsregister gespeicherten Daten zu.

(3) Die Bundessteuerberaterkammer hat sicherzustellen, dass der Zugang zur Steuerberaterplattform nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich ist.

(4) Die Bundessteuerberaterkammer ist befugt, eine digitale Schnittstelle zwischen der Steuerberaterplattform und der Vollmachtsdatenbank nach § 85a Absatz 2 Nummer 12 einzurichten.

(5) Die Bundessteuerberaterkammer kann von Fachsoftwareanbietern für die Nutzung der Steuerberaterplattform Nutzungsentgelte oder Lizenzgebühren verlangen.

(6) 1Die Bundessteuerberaterkammer ist für die Einhaltung der technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben nach § 86f verantwortlich. 2Sie kann gegenüber Dritten, die die Steuerberaterplattform nutzen, die Einhaltung technischer und datenschutzrechtlicher Standards vorgeben.



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Frühere Fassungen von § 86c StBerG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.10.2024Artikel 6 Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
vom 07.07.2021 BGBl. I S. 2363
aktuellvor 01.08.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 86c StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86c StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 85a StBerG Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer (vom 26.10.2024)
... das Verzeichnis nach § 86b zu führen; 10. eine Steuerberaterplattform nach § 86c einzurichten, die der elektronischen Kommunikation und der elektronischen Zusammenarbeit dient und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
Artikel 2 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586, 2655; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage JVKostG (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis (vom 11.10.2024)
... € c) einer bereits über die Steuerberaterplattform ( § 86c StBerG ) erfolgten Identi- fizierung des Nutzers nach § 3a Abs. 4 URV ... 7,60 ...

Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV)
V. v. 25.11.2022 BGBl. I S. 2105; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 157
§ 2 StBPPV Einrichtung der Nutzerkonten
... im Sinne der §§ 49 und 50 des Steuerberatungsgesetzes darüber, dass sie nach § 86c Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes verpflichtet sind, sich bei der Steuerberaterplattform mit dem für sie eingerichteten ...

Unternehmensregisterverordnung (URV)
V. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 217; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 303
§ 3a URV Identifikation der Nutzer (vom 11.10.2024)
... ist befugt, nach ihren technischen Vorgaben eine Schnittstelle zur Steuerberaterplattform nach § 86c des Steuerberatungsgesetzes einzurichten. Ist eine solche Schnittstelle eingerichtet, so müssen sich Nutzer, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Nach der Angabe zu § 86b werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 86c Steuerberaterplattform § 86d Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach ... Nummern 10 und 11 eingefügt: „10. eine Steuerberaterplattform nach § 86c einzurichten, die der elektronischen Kommunikation und der elektronischen Zusammenarbeit dient und ... Verantwortung für diese Daten." 35. Nach § 86b werden die folgenden §§ 86c bis 86g eingefügt: „§ 86c Steuerberaterplattform  ... 86b werden die folgenden §§ 86c bis 86g eingefügt: „ § 86c Steuerberaterplattform (1) Die Mitglieder der Steuerberaterkammern sowie die nach ... § 86 Absatz 2 Nummer 10 und 11, § 86b Absatz 3 und die §§ 86c bis 86g in der am 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals nach Ablauf des 31. Dezember 2022 ...

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 6 ViVaJuRG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... werden, dass die Versammlung ausschließlich online stattfindet." 17. In § 86c Absatz 4 wird die Angabe „§ 86" durch die Angabe „§ 85a" ersetzt.  ...

Justizstandort-Stärkungsgesetz
G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Artikel 6 JusStaStG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
... € c) einer bereits über die Steuerberaterplattform ( § 86c StBerG ) erfolgten Identi- fizierung des Nutzers nach § 3a Abs. 4 URV ... 7,60 ...

Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung
V. v. 08.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 303
Artikel 1 URVÄndV Änderung der Unternehmensregisterverordnung
... ist befugt, nach ihren technischen Vorgaben eine Schnittstelle zur Steuerberaterplattform nach § 86c des Steuerberatungsgesetzes einzurichten. Ist eine solche Schnittstelle eingerichtet, so müssen sich Nutzer, die bereits ...

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 32 BEG IV Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Buches Sozialgesetzbuch genannten Stellen zur Verfügung zu stellen." 5. In § 86c Absatz 4 werden die Wörter „der Vollmachtsdatenbank nach § 85a Absatz 2 Nummer 12" ...