§ 88 Verordnungsermächtigungen
(1) Das Bundesministerium des Innern kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zuständigen Behörden für die Ausführung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren, über die Gewährung vorübergehenden Schutzes und zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und für die Ausführung der Aufnahme schutzbedürftiger Personen bestimmen, insbesondere für
- 1.
- Aufnahmegesuche und Wiederaufnahmemitteilungen an andere Staaten,
- 2.
- Entscheidungen über Aufnahmegesuche und Bestätigungen von Wiederaufnahmemitteilungen anderer Staaten,
- 3.
- den Informationsaustausch mit anderen Staaten und der Europäischen Union sowie Mitteilungen an die betroffenen Ausländer,
- 4.
- die Erfassung, Übermittlung und den Vergleich von biometrischen Daten der betroffenen Ausländer und
- 5.
- die Eintragung und die Löschung der Tatsache, dass die Person als Ergebnis der in der Verordnung (EU) 2024/1356 genannten Sicherheitskontrolle oder einer Prüfung nach Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1351 oder nach Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/1348 eine Gefahr oder Bedrohung für die innere Sicherheit darstellen könnte, in Eurodac sowie den Informationsaustausch mit anderen Staaten und der Europäischen Union einschließlich der Konsultation gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1358.
(2) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen für die Qualitätssicherung der nach
§ 16 verarbeiteten Lichtbilder, Fingerabdruckdaten, ausländischen Ausweis- oder Identifikationsdokumente sowie für die Vordruckmuster und die Ausstellungsmodalitäten für die Bescheinigungen nach den
§§ 63 und
63a (Dokumentationspflichten des Ankunftsnachweises) festzulegen.
(3) Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung Aufgaben der Aufnahmeeinrichtung auf andere Stellen des Landes übertragen.
Frühere Fassungen von § 88 AsylG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 1 AsylG Geltungsbereich (vom 12.06.2026) ... Mitgliedstaats, soweit nicht die Verordnung (EU) 2024/1351 oder die Rechtsverordnung nach § 88 Absatz 1 abweichende Regelungen treffen. (5) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Ankunftsnachweisverordnung (AKNV)V. v. 05.02.2016 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)Artikel 1 V. v. 30.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 127
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
Sonstige
Zweite Verordnung zur Neufassung der AsylzuständigkeitsbestimmungsverordnungV. v. 30.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 127
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
§ 91j AufenthG Datenübermittlung zur Ausführung der Verordnung (EU) 2024/1358 (vom 12.06.2026) ... speichernden Daten an die für die Übermittlung dieser Daten an Eurodac auf Grundlage von § 88 Absatz 1 des Asylgesetzes bestimmte Behörde. (2) Erwirbt ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, ... Kenntnis, teilt die Ausländerbehörde dies unverzüglich der auf Grundlage von § 88 Absatz 1 des Asylgesetzes bestimmten Behörde zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 30 Absatz 1 ... teilt die Staatsangehörigkeitsbehörde dies unverzüglich der auf Grundlage von § 88 Absatz 1 des Asylgesetzes bestimmten Behörde zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 30 Absatz 1 ... 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes aus, teilt es dies unverzüglich der auf Grundlage von § 88 Absatz 1 des Asylgesetzes bestimmten Behörde zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 30 Absatz 1 ...
AZR-Gesetz
G. v. 02.09.1994 BGBl. I S. 2265; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
§ 22 AZRG Abruf im automatisierten Verfahren (vom 29.07.2026) ... 1. die Ausländerbehörden, die Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen im Sinne des § 88 Abs. 3 des Asylgesetzes , 2. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 3. die ...
Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 346 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes ... Mitgliedstaats, soweit nicht die Verordnung (EU) 2024/1351 oder die Rechtsverordnung nach § 88 Absatz 1 abweichende Regelungen treffen. (5) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine ... 2026 geltenden Fassung entsprechend Anwendung." 93. § 88 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: „(1) Das Bundesministerium des Innern ...
Artikel 2 GEASG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... speichernden Daten an die für die Übermittlung dieser Daten an Eurodac auf Grundlage von § 88 Absatz 1 des Asylgesetzes bestimmte Behörde. (2) Erwirbt ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, ... Kenntnis, teilt die Ausländerbehörde dies unverzüglich der auf Grundlage von § 88 Absatz 1 des Asylgesetzes bestimmten Behörde zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 30 Absatz 1 ... teilt die Staatsangehörigkeitsbehörde dies unverzüglich der auf Grundlage von § 88 Absatz 1 des Asylgesetzes bestimmten Behörde zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 30 Absatz 1 ... 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes aus, teilt es dies unverzüglich der auf Grundlage von § 88 Absatz 1 des Asylgesetzes bestimmten Behörde zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 30 Absatz 1 ...
Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2439
Artikel 2 AsylRÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... Anordnung der räumlichen Beschränkung". b) Nach der Angabe zu § 88 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 88a Bestimmungen zum ... die Wörter „§ 56 oder § 59b Absatz 1" ersetzt. 9. Nach § 88 wird folgender § 88a eingefügt: „§ 88a Bestimmungen zum ...
Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2437
Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz (MDWG)
G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
Artikel 2 MDWG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung ... werden nur an die Ausländerbehörden, die Aufnahmeeinrichtungen oder
Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes , die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten
Behörden, die in der Rechtsverordnung nach ... werden nur
:::an die Ausländerbehörden, Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen
:::nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes , die mit grenzpolizeilichen
:::Aufgaben betrauten Behörden,
:::die in der ...
Zitate in aufgehobenen TitelnAsylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
V. v. 04.12.1997 BGBl. I S. 2852; aufgehoben durch § 6 V. v. 02.04.2008 BGBl. I S. 645
Eingangsformel AsylZBV ... Grund des § 88 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. ...
Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
V. v. 02.04.2008 BGBl. I S. 645; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 30.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 127
Eingangsformel AsylZBV ... Grund des § 88 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. ...
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