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§ 8 - Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3046
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 26-12-7 Ausländerrecht
21 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 42 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 26-12-7 Ausländerrecht
21 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 42 Vorschriften zitiert
§ 8 Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
(1) Die Zustimmung kann mit Vorrangprüfung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 16a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
(2) Die Zustimmung kann für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
(3) Ist für eine qualifizierte Beschäftigung
- 1.
- die Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses im Sinne des § 18a des Aufenthaltsgesetzes oder
- 2.
- in einem im Inland reglementierten Beruf die Befugnis zur Berufsausübung notwendig
Text in der Fassung des Artikels 51 Fachkräfteeinwanderungsgesetz G. v. 15. August 2019 BGBl. I S. 1307 m.W.v. 1. März 2020
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Frühere Fassungen von § 8 BeschV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.03.2020 | Artikel 51 Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307 |
aktuell vorher | 01.08.2015 | Artikel 8 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015 BGBl. I S. 1386 |
aktuell | vor 01.08.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 BeschV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BeschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeschV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
Artikel 51 FachKrEG Änderung der Beschäftigungsverordnung
... Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt." 7. § 7 wird aufgehoben. 8. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „kann" ...
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 8 BleiRÄndG Änderung der Beschäftigungsverordnung
... (BGBl. I S. 1683) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 8 Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
V. v. 06.11.2014 BGBl. I S. 1683; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1950
Artikel 1 2. BeschVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... wenn sie 1. eine Beschäftigung nach § 2 Absatz 2, § 6 oder § 8 aufnehmen oder 2. sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer ...
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