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Anlage 17a - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Artikel 1 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 142
Geltung ab 01.09.2023; FNA: 9232-20 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 17a (zu § 53a) Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge



1. Schematische Darstellung mit Maßen der Beschriftung

Kennzeichenmuster (BGBl. 2025 I Nr. 382 S. 15)


2. Schematische Darstellung des Hologramms

Kennzeichenmuster (BGBl. 2025 I Nr. 382 S. 16)




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Frühere Fassungen von Anlage 17a FZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2025Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
vom 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 382

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 17a FZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 17a FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 53a FZV Kennzeichenfolie und Trägerplatte (vom 31.12.2025)
... Größe und Ausgestaltung der Kennzeichenfolie müssen dem Muster und den Angaben der Anlage 17a entsprechen. (4) Der Versicherer, der das Kennzeichen ausgibt, muss ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 382
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 8 wird nach der Angabe zur Anlage 17 die folgende Angabe eingefügt: „ Anlage 17a Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, ... Größe und Ausgestaltung der Kennzeichenfolie müssen dem Muster und den Angaben der Anlage 17a entsprechen. (4) Der Versicherer, der das Kennzeichen ausgibt, muss ... es eine entsprechende Festigkeit besitzen." 30. Nach Anlage 17 wird die folgende Anlage 17a eingefügt: „Anlage 17a (zu § 53a) Kennzeichenfolie auf ... 30. Nach Anlage 17 wird die folgende Anlage 17a eingefügt: „ Anlage 17a (zu § 53a) Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für ...