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Anlage 17a - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 142
Geltung ab 01.09.2023; FNA: 9232-20 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 01.09.2023; FNA: 9232-20 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 17a (zu § 53a) Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
1. Schematische Darstellung mit Maßen der Beschriftung

2. Schematische Darstellung des Hologramms

2. Schematische Darstellung des Hologramms

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften V. v. 19. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 382 m.W.v. 31. Dezember 2025
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Frühere Fassungen von Anlage 17a FZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 31.12.2025 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften vom 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 382 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 17a FZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 17a FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 53a FZV Kennzeichenfolie und Trägerplatte (vom 31.12.2025)
... Größe und Ausgestaltung der Kennzeichenfolie müssen dem Muster und den Angaben der Anlage 17a entsprechen. (4) Der Versicherer, der das Kennzeichen ausgibt, muss ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 382
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 8 wird nach der Angabe zur Anlage 17 die folgende Angabe eingefügt: „ Anlage 17a Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, ... Größe und Ausgestaltung der Kennzeichenfolie müssen dem Muster und den Angaben der Anlage 17a entsprechen. (4) Der Versicherer, der das Kennzeichen ausgibt, muss ... es eine entsprechende Festigkeit besitzen." 30. Nach Anlage 17 wird die folgende Anlage 17a eingefügt: „Anlage 17a (zu § 53a) Kennzeichenfolie auf ... 30. Nach Anlage 17 wird die folgende Anlage 17a eingefügt: „ Anlage 17a (zu § 53a) Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für ...
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