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Anlage 2 - Klinische-Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV)
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2333, 2021 I 4648; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 16.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 215
Geltung ab 15.07.2017, abweichend siehe § 13; FNA: 2121-51-63 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 15.07.2017, abweichend siehe § 13; FNA: 2121-51-63 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anlage 2 (zu § 3) Jährliche Erklärung zu finanziellen Interessen (Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014) *)



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- *)
- Anm. d. Red.:
In der Grafik nicht konsolidierte Änderungen- Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 Buchstabe f wird die Angabe „bei Menschen" gestrichen.
- b)
- In Nummer 3 wird die Angabe „Unterschrift" durch die Angabe „Name" ersetzt.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen V. v. 16. September 2025 BGBl. 2025 I Nr. 215 m.W.v. 19. September 2025
Frühere Fassungen von Anlage 2 KPBV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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| aktuell vorher | 19.09.2025 | Artikel 2 Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen vom 16.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 215 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 KPBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KPBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KPBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 KPBV Registrierungsvoraussetzungen (vom 19.09.2025)
... Interessen nach § 41a Absatz 3 Nummer 7 des Arzneimittelgesetzes sowie 2. die als Anlage 2 beigefügte jährliche Erklärung zu finanziellen Interessen nach Artikel 9 der ...
Anlage 2 KPBV (zu § 3) Jährliche Erklärung zu finanziellen Interessen (Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014) *) (vom 19.09.2025)
... *) Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidierte Änderungen Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 Buchstabe f wird die Angabe „bei ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen
V. v. 16.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 215
Artikel 2 StandVKlVEV Änderung der Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung
... nach § 41a Absatz 3 Nummer 7 des Arzneimittelgesetzes sowie 2. die als Anlage 2 beigefügte jährliche Erklärung zu finanziellen Interessen nach Artikel 9 der ... die Angabe „Unterschrift" durch die Angabe „Name" ersetzt. 13. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 Buchstabe f wird die Angabe „bei ...
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