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Anlage 1 - Klinische-Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV)

V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2333, 2021 I 4648; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 16.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 215
Geltung ab 15.07.2017, abweichend siehe § 13; FNA: 2121-51-63 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anlage 1 (zu § 3) Antragsbezogene Erklärung zu persönlichen und finanziellen Interessen (§ 41a Absatz 3 Nummer 7 des Arzneimittelgesetzes) *)



Antragsbezogene Erklärung zu persönlichen und finanziellen Interessen (BGBl. 2017 I S. 2339)


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*)
Anm. d. Red.:

In der Grafik nicht konsolidierte Änderungen

 
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 wird jeweils die Angabe „bei Menschen" gestrichen.

b)
In Nummer 3 wird jeweils die Angabe „bei Menschen" gestrichen und die Angabe „Unterschrift" durch die Angabe „Name" ersetzt.



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Frühere Fassungen von Anlage 1 KPBV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.09.2025Artikel 2 Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen
vom 16.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 215

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 KPBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 KPBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KPBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KPBV Registrierungsvoraussetzungen (vom 19.09.2025)
... auf Genehmigung einer klinischen Prüfung folgende Erklärungen ab: 1. die als Anlage 1 beigefügte Erklärung zu persönlichen und finanziellen Interessen nach § 41a ...
Anlage 1 KPBV (zu § 3) Antragsbezogene Erklärung zu persönlichen und finanziellen Interessen (§ 41a Absatz 3 Nummer 7 des Arzneimittelgesetzes) *) (vom 19.09.2025)
... *) Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidierte Änderungen Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird jeweils die Angabe „bei ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen
V. v. 16.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 215
Artikel 2 StandVKlVEV Änderung der Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung
... Genehmigung einer klinischen Prüfung folgende Erklärungen ab: 1. die als Anlage 1 beigefügte Erklärung zu persönlichen und finanziellen Interessen nach § 41a ... ist. Entscheidend ist jeweils das spätere Ereignis." 12. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird jeweils die Angabe „bei ...