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Anlage 2b - Passverordnung (PassV)
Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 2b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
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Frühere Fassungen von Anlage 2b PassV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 07.02.2026 | Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 |
| aktuell vorher | 01.09.2021 | Artikel 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3682 |
| aktuell | vor 01.09.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2b PassV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2b PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PassV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 PassV Muster des Reisepasses; Änderung von Daten (vom 07.02.2026)
... (2) Zur Änderung des Wohnortes kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 2b abgedruckten Muster verwendet werden. (3) Hat der Passinhaber eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 2 PPDAVEV Änderung der Passverordnung
... Nach der Angabe zu Anlage 1a werden die folgenden Angaben eingefügt: „ Anlage 1b Anlage 1c Anlage 1d". b) Folgende Angabe wird ... (2) Zur Änderung des Wohnortes kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1b abgedruckten Muster verwendet werden. (3) Hat der Passinhaber eine elektronische ... Anmeldung erproben, bis zum 30. April 2022 auch Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1b abgedruckten Muster verwenden." 5. Nach der Anlage 1a werden die folgenden Anlagen ... 1b abgedruckten Muster verwenden." 5. Nach der Anlage 1a werden die folgenden Anlagen 1b bis 1d eingefügt: „Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des ... 5. Nach der Anlage 1a werden die folgenden Anlagen 1b bis 1d eingefügt: „ Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes ...
Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 1 PassAuswÄndV Änderung der Passverordnung
... Reisepass (32 Seiten) Anlage 2a Passmuster Reisepass (48 Seiten) Anlage 2b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes Anlage 2c Muster des Aufklebers ... ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 1b" durch die Angabe „ Anlage 2b " ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „Anlage 1c" durch die Angabe ... „Buchseiten" ersetzt. 27. Die bisherigen Anlagen 1b bis 1d werden zu den Anlagen 2b bis 2d. 28. In den Anlagen 3 bis 7 wird jeweils die Angabe ...
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