Tools:
Update via:
Anlage 2c - Passverordnung (PassV)
Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |
Anlage 2c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes

Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026
Anzeige
Frühere Fassungen von Anlage 2c PassV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 07.02.2026 | Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 |
| aktuell vorher | 01.09.2021 | Artikel 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3682 |
| aktuell | vor 01.09.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2c PassV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2c PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PassV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 PassV Muster des Reisepasses; Änderung von Daten (vom 07.02.2026)
... Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, wird ein Aufkleber nach Anlage 2c mit dem neuen Wohnort durch die Passbehörde auf dem Postweg an die Zuzugsanschrift der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 2 PPDAVEV Änderung der Passverordnung
... Anlage 1a werden die folgenden Angaben eingefügt: „Anlage 1b Anlage 1c Anlage 1d". b) Folgende Angabe wird angefügt: ... Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, wird ein Aufkleber nach Anlage 1c mit dem neuen Wohnort durch die Passbehörde auf dem Postweg an die Zuzugsanschrift der ... Muster verwenden." 5. Nach der Anlage 1a werden die folgenden Anlagen 1b bis 1d eingefügt: „Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des ... des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes (BGBl. 2021 I S. 3684)] Anlage 1c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § ...
Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 1 PassAuswÄndV Änderung der Passverordnung
... Seiten) Anlage 2b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes Anlage 2c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § ... ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „Anlage 1c" durch die Angabe „ Anlage 2c " ersetzt. d) In Absatz 4 wird die Angabe „Anlage 1d" durch die Angabe ... ersetzt. 27. Die bisherigen Anlagen 1b bis 1d werden zu den Anlagen 2b bis 2d. 28. In den Anlagen 3 bis 7 wird jeweils die Angabe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_2c_PassV.htm
