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Anlage 2c - Passverordnung (PassV)

Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 2c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes



Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung (BGBl. 2021 I S. 3684)




 
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Frühere Fassungen von Anlage 2c PassV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.02.2026Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
aktuell vorher 01.09.2021Artikel 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
aktuellvor 01.09.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2c PassV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2c PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 PassV Muster des Reisepasses; Änderung von Daten (vom 07.02.2026)
... Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, wird ein Aufkleber nach Anlage 2c mit dem neuen Wohnort durch die Passbehörde auf dem Postweg an die Zuzugsanschrift der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 2 PPDAVEV Änderung der Passverordnung
... Anlage 1a werden die folgenden Angaben eingefügt: „Anlage 1b Anlage 1c Anlage 1d". b) Folgende Angabe wird angefügt:  ... Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, wird ein Aufkleber nach Anlage 1c mit dem neuen Wohnort durch die Passbehörde auf dem Postweg an die Zuzugsanschrift der ... Muster verwenden." 5. Nach der Anlage 1a werden die folgenden Anlagen 1b bis 1d eingefügt: „Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des ... des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes (BGBl. 2021 I S. 3684)] Anlage 1c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § ...

Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 1 PassAuswÄndV Änderung der Passverordnung
... Seiten) Anlage 2b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes Anlage 2c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § ... ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „Anlage 1c" durch die Angabe „ Anlage 2c " ersetzt. d) In Absatz 4 wird die Angabe „Anlage 1d" durch die Angabe ... ersetzt. 27. Die bisherigen Anlagen 1b bis 1d werden zu den Anlagen 2b bis 2d. 28. In den Anlagen 3 bis 7 wird jeweils die Angabe ...