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Anlage 9 - Passverordnung (PassV)

Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz


Anlage 9 wird in 2 Vorschriften zitiert

Außenseiten

Muster Reiseausweis als Passersatz Außenseiten (BGBl. 2007 I S. 2456)


Innenseiten

Muster Reiseausweis als Passersatz Innenseiten (BGBl. 2007 I S. 2457)


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Zitierungen von Anlage 9 PassV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 PassV Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz (vom 07.02.2026)
... und Dienststellen ausgestellt wird (§ 19 Absatz 1 Nummer 7), ist nach dem in der Anlage 9 abgedruckten Muster auszustellen. (2) Der Ausweis, der ausschließlich zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 1 PassAuswÄndV Änderung der Passverordnung
... an das Lichtbild für den Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz Anlage 10 Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die ...