Tools:
Update via:
Anlage 9 - Passverordnung (PassV)
Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |
Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz
Anlage 9 wird in 2 Vorschriften zitiert
Außenseiten

Innenseiten


Innenseiten

Anzeige
Zitierungen von Anlage 9 PassV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PassV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 PassV Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz (vom 07.02.2026)
... und Dienststellen ausgestellt wird (§ 19 Absatz 1 Nummer 7), ist nach dem in der Anlage 9 abgedruckten Muster auszustellen. (2) Der Ausweis, der ausschließlich zur ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 1 PassAuswÄndV Änderung der Passverordnung
... an das Lichtbild für den Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz Anlage 10 Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_9_PassV.htm
