(1) Das Bundesamt bestimmt im Benehmen mit den obersten Landesverkehrsbehörden sowie unter Beteiligung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in Leitlinien die organisatorischen und technischen Einzelheiten der Führung der Verkehrsunternehmensdatei, der Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren nach
§ 16 des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie des Risikoeinstufungssystems nach
§ 16a des Güterkraftverkehrsgesetzes, insbesondere die Kommunikation zwischen den übermittelnden Stellen und dem Bundesamt sowie den Aufbau der Datensätze und der Datenstruktur.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
V. v. 05.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 63