Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (GGKostVEV k.a.Abk.)

V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 466 (Nr. 13); Geltung ab 01.04.2013
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Eingangsformel
Artikel 1 Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter
Artikel 2 Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund des

-
§ 12 Absatz 2 und 3 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1774, 3975) sowie

-
§ 4 Absatz 2 Satz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), der zuletzt durch Artikel 313 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist,

jeweils in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

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Artikel 1 Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter


Artikel 1 ändert mWv. 1. April 2013 GGKostV

(siehe Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)

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Artikel 2 Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2013 BinSchKostV Anlage

Die Anlage zu § 1 Absatz 2 Satz 1 der Binnenschifffahrtskostenverordnung vom 21. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4218), die zuletzt durch Artikel 2 § 2 der Verordnung vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2802) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Abschnitt 2 werden die laufenden Nummern 240 bis 252 aufgehoben.

2.
Die Nummer 14 des Fundstellenverzeichnisses wird aufgehoben.

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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2013 GGKostV

Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter vom 13. November 1990 (BGBl. I S. 2490), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3711) geändert worden ist, außer Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer



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