- 1.
- als Frau mindestens 163 cm und als Mann mindestens 165 cm groß ist,
- 2.
- nach polizeiärztlichem Gutachten die besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst erfüllt und
- 3.
- erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen hat.
In den Vorbereitungsdienst soll nur eingestellt werden, wer
- 1.
- die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
- 2.
- das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft oder einen vergleichbaren Nachweis besitzt.
Das Bundespolizeipräsidium kann Ausnahmen von Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 zulassen. In den Fällen, in denen Ausnahmen von Satz 2 zugelassen werden, ist die Einstellung mit der Auflage zu versehen, dass die genannten Befähigungsnachweise spätestens bis zum Abschluss des Grundstudiums nachzureichen sind.
(2) Studierende nach §
1 Absatz 1, die die Befähigungsnachweise nach Absatz 1 Satz 2 nicht nachreichen, werden entlassen.
(3) Die Ermittlung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch Stellenausschreibung. Beizubringende Bewerbungsunterlagen werden mit der Ausschreibung festgelegt. Bewerbungen sind an die Bundespolizeiakademie zu richten.