Das
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom
22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel
6 Absatz 9 des Gesetzes vom
28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f wird das Wort „Wagniskapitalbeteiligungs-," gestrichen.
- 2.
- § 15 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 8 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.
- b)
- Nummer 9 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 16 wird das Wort „Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften," gestrichen.
- 4.
- In § 16b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „, inländisches Investment- und Wagniskapitalbeteiligungswesen" durch die Wörter „und inländisches Investmentwesen" ersetzt.
- 5.
- § 16e Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird das Wort „sowie" durch einen Punkt ersetzt.
- b)
- Nummer 5 wird aufgehoben.
- 6.
- § 16f wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 2 Satz 4 wird das Semikolon am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- bb)
- Nummer 3 wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 3 wird das Wort „Gruppen" durch das Wort „Gruppe" ersetzt und werden die Wörter „sowie Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften" und „oder Nummer 3" gestrichen.
- 7.
- § 16g Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird das Wort „und" am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- b)
- Nummer 4 wird aufgehoben.
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934