Artikel 2 - Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StRAnpG 2015 k.a.Abk.)

Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2016 AO § 3, § 147, § 214, § 251, § 23, § 169, § 172, § 374, § 375

Die Abgabenordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes. Zollkodex der Union bezeichnet die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1, L 287, S. 90) in der jeweils geltenden Fassung."

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „sowie Zinsen im Sinne des Zollkodexes" durch die Wörter „sowie Zinsen im Sinne des Zollkodex der Union" ersetzt.

c)
In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes" durch die Wörter „nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union" ersetzt.

2.
§ 147 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Nummer 4a wird wie folgt gefasst:

„4a.
Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union,".

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Unterlagen nach Absatz 1 Nr. 4a" durch die Wörter „Unterlagen nach Absatz 1 Nummer 4a, sofern es sich bei letztgenannten Unterlagen um amtliche Urkunden oder handschriftlich zu unterschreibende nicht förmliche Präferenznachweise handelt," ersetzt.

3.
§ 214 Satz 2 wird aufgehoben.

4.
In § 251 Absatz 1 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(Artikel 222 Abs. 2 des Zollkodexes)" durch den Klammerzusatz „(Artikel 108 Absatz 3 des Zollkodex der Union)" ersetzt.

5.
In § 23 Absatz 1 und 3, § 169 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 vor Buchstabe a, § 374 Absatz 1 sowie § 375 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden jeweils die Wörter „im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes" durch die Wörter „nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 StRAnpG 2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StRAnpG 2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 16 StRAnpG 2015 Inkrafttreten
... 2015 in Kraft. (3) Artikel 9 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. (4) Artikel 2 tritt am 1. Mai 2016 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
Artikel 3 BükrEG Änderung der Abgabenordnung
... der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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