(2030-7-25-2)
Die
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes vom 20. August 2004 (BGBl. I S. 2230), die zuletzt durch Artikel
3 Absatz 37 der Verordnung vom
12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Einstellungsbehörden sind das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für ihren jeweiligen Bereich. Sie können die Aufgaben auf ihnen nachgeordnete Ober- und Mittelbehörden ganz oder teilweise übertragen."
- 2.
- In § 18 Absatz 4 Satz 6 und § 19 Absatz 3 Satz 6 werden jeweils die Wörter „das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „die jeweilige Einstellungsbehörde im Sinne von § 4 Satz 1" ersetzt.
- 3.
- § 35 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Die jeweilige oberste Dienstbehörde" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „der jeweiligen obersten Dienstbehörde" ersetzt.
- 4.
- In § 41 werden im Ausbildungsplan Ausbildungsabschnitt IV in der Spalte Ausbildungsstellen die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- 5.
- In § 45 werden im Ausbildungsplan Ausbildungsabschnitt III jeweils in der Spalte Ausbildungsstellen und der Spalte Ausbildungsinhalte die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- 6.
- In § 49 werden im Ausbildungsplan Ausbildungsabschnitt III 1 jeweils in der Spalte Ausbildungsstellen und der Spalte Ausbildungsinhalte die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- 7.
- In § 53 werden im Ausbildungsplan Ausbildungsabschnitt III in der Spalte Ausbildungsstellen die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010