Das
Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
2. September 2015 (BGBl. I S. 1571) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu § 6a und zum Anhang gestrichen.
- 2.
- § 6a wird aufgehoben.
- 3.
- In § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d werden nach dem Wort „oder" die Wörter „auf Grund von § 7 des Anti-Doping-Gesetzes oder" eingefügt.
- 4.
- In § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe d werden nach dem Wort „oder" die Wörter „auf Grund von § 7 des Anti-Doping-Gesetzes oder" eingefügt.
- 5.
- § 73 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 wird die Angabe „6a," gestrichen.
- b)
- In Satz 3 werden die Angabe „6a," und die Angabe „2a, 2b," gestrichen.
- 6.
- In § 81 werden nach dem Wort „Atomrechts" ein Komma und die Wörter „des Anti-Doping-Gesetzes" eingefügt.
- 7.
- § 95 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Nummer 2a und 2b wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 2 wird aufgehoben.
- bb)
- Nummer 3 wird Nummer 2.
- 8.
- In § 98a werden die Wörter „des § 95 Abs. 1 Nr. 2a sowie" gestrichen.
- 9.
- § 143 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden nach den Wörtern „§ 6a Abs. 2 Satz 2 bis 4" und nach den Wörtern „§ 6a Abs. 2 Satz 2 und 3" jeweils die Wörter „in der vor dem 18. Dezember 2015 geltenden Fassung" eingefügt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 werden jeweils nach den Wörtern „§ 6a Abs. 2 Satz 2 und 3" die Wörter „in der vor dem 18. Dezember 2015 geltenden Fassung" eingefügt.
- 10.
- Der Anhang wird aufgehoben.