Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontengesetz - ZKG)

Artikel 1 G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 18.06.2016, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 7610-21 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
| |
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeines Benachteiligungsverbot
§ 4 Abweichende Vereinbarungen
Abschnitt 2 Informationspflichten sowie Vergleichbarkeit der Entgelte für Zahlungskonten
Unterabschnitt 1 Informationspflichten
§ 5 Vorvertragliche Entgeltinformation
§ 6 Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten
§ 7 Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten
§ 8 Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation
§ 9 Form und Gestaltung der Entgeltinformation
§ 10 Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
§ 11 Inhalt der Entgeltaufstellung
§ 12 Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltaufstellung
§ 13 Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung
§ 14 Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
§ 15 Allgemeine Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie
Unterabschnitt 2 Vergleichswebsites
§ 16 Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt
§ 17 Anforderungen an die Vergleichswebsite für Zahlungskonten, Meldepflicht für Zahlungsdienstleister
§ 18 Weitere Anforderungen an die Vergleichswebsite
§ 19 Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 3 Kontenwechselhilfe
Unterabschnitt 1 Anspruch auf Kontenwechselhilfe
§ 20 Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
§ 21 Ermächtigung des Kontoinhabers
Unterabschnitt 2 Pflichten der beteiligten Zahlungsdienstleister
§ 22 Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
§ 23 Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
§ 24 Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
§ 25 Haftung bei Pflichtverletzungen
Unterabschnitt 3 Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
§ 26 Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Kontoeröffnung
§ 27 Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
§ 28 Aufforderung durch den Verbraucher
§ 29 Handlungen des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
Abschnitt 5 Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 30 Anwendungsbereich
Unterabschnitt 2 Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
§ 31 Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 32 Benachteiligungsfreies Leistungsangebot und Koppelungsverbot
§ 33 Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 34 Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 35 Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos
§ 36 Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
§ 37 Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Unterabschnitt 3 Basiskontovertrag
§ 38 Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto
§ 39 Vereinbarung weiterer Dienstleistungen
§ 40 Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos
§ 41 Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
§ 42 Kündigung durch das kontoführende Institut
§ 43 Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts
§ 44 Ordentliche Kündigung durch den Kontoinhaber
§ 45 Unterstützungsleistungen zu Basiskonten
Abschnitt 6 Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz
§ 46 Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht
§ 47 Öffentliche Informationen der Bundesanstalt
§ 48 Verwaltungsverfahren
§ 49 Anordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis
§ 50 Klage gegen die Bundesanstalt; Verordnungsermächtigung
§ 51 Klage gegen den Verpflichteten
§ 52 Mitteilung an die Bundesanstalt in Zivilverfahren
Abschnitt 7 Sanktionen
§ 53 Bußgeldvorschriften
Anlage 1 (zu § 21 Absatz 3) Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe
Anlage 2 (zu § 27 Absatz 2) Aufforderung durch den Kontoinhaber zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
Anlage 3 (zu § 33 Absatz 2) Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Anlage 4 (zu § 34 Absatz 4 Satz 3) Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags *)


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed