(9501-53)
Die
Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung vom
18. April 2000 (BGBl. I S. 572), die zuletzt durch Artikel
537 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satzteil vor Nummer 1, § 4 Absatz 3 Satz 1 bis 3, § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 4 Halbsatz 1 und Absatz 5, § 6 Absatz 1, Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 8 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 5 Satz 2 sowie § 9 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.
- 2.
- In § 9 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „des Wasser- und Schifffahrtsamtes" durch die Wörter „des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes" ersetzt.
- 3.
- In der Anlage 1 werden jeweils
- a)
- die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" und
- b)
- die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes"
ersetzt.
- 4.
- In der Anlage 2 werden in der Fußnote 1 die Wörter „den Wasser- und Schifffahrtsämtern" durch die Wörter „den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern" ersetzt.
- 5.
- In der Anlage 3 werden in der Kopfzeile die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.
Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2948