Das
Bundesentschädigungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch
Artikel 81 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 12a wird das Wort „Bundesversorgungsgesetz" durch die Wörter „Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 2.
- In § 31 Absatz 4 werden die Wörter „Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz)" durch die Wörter „Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 3.
- In § 227c Satz 1 werden das Wort „Beschädigten" durch das Wort „Geschädigten" und das Wort „Bundesversorgungsgesetzes" durch die Wörter „Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.