Auf Grund des
Artikels 40 des Grundgesetzes in Verbindung mit
§ 7 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages habe ich im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung vom 7. August 2002 in der Fassung vom
18. Oktober 2018 (BGBl. I S. 2246) geändert und mache die geänderte Hausordnung in der Fassung vom 29. Juni 2020 bekannt:
(im BGBl. folgt hier der neue Wortlaut - siehe
Hausordnung des Deutschen Bundestages - dort auch frühere Fassungen und Gegenüberstellungen der Änderungen)