(2) Die Bewertung der Leistung des Prüfungsteils „Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen" errechnet sich aus den Noten der Prüfungsbestandteile Arbeitsprojekt (
§ 8), Arbeitsprobe (
§ 9) und schriftliche Prüfung (
§ 10) nach folgender Formel:
(3) Die Bewertung der Leistung des Prüfungsteils „Betriebs- und Unternehmensführung" errechnet sich aus den Noten der Prüfungsbestandteile Fallstudie (
§ 13) und schriftliche Prüfung (
§ 14) nach folgender Formel:
(4) Die Bewertung der Leistung des Prüfungsteils „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" errechnet sich aus den Noten der Prüfungsbestandteile Fallstudie (
§ 17) und schriftliche Prüfung (
§ 18) nach folgender Formel:
(5) Die Bewertung der Gesamtleistung in der Prüfung errechnet sich aus den Bewertungen der Prüfungsteile „Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen" (Absatz 2), „Betriebs- und Unternehmensführung" (Absatz 3) und „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" (Absatz 4) nach folgender Formel: