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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG2021-EG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 EEAV § 3, § 7, § 8, § 10, § 11, § 12, § 13

Die Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 1070) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „ist" durch das Wort „sind" ersetzt und werden nach den Wörtern „der Erneuerbare-Energien-Verordnung" die Wörter „und Einnahmen und Ausgaben, die nach § 3 Absatz 11 der Erneuerbare-Energien-Verordnung abzugrenzen sind," eingefügt.

2.
In § 7 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „Market-Clearing-Preis der jeweiligen Stunde der Day-Ahead-Auktion an der European Power Exchange" durch die Wörter „Spotmarktpreis nach § 3 Nummer 42a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ersetzt.

3.
In § 8 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „an der Strombörse" durch die Wörter „an einer der Strombörsen" und die Wörter „an dem Spotmarkt einer Strombörse" durch die Wörter „an den Spotmärkten dieser Strombörsen" ersetzt.

4.
Abschnitt 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 EEG2021-EG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG2021-EG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 20 EEGAusbGuEnFG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 13.10.2022)
... vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138 ) geändert worden ist, und die Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung ...