Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Teilhabestärkungsgesetz (TeilhStG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2021 SGB IV § 95b, § 108

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 2 und 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 108 wie folgt gefasst:

§ 108 Elektronische Übermittlung von Anträgen und sonstigen Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger".

2.
In § 95b Absatz 4 werden die Wörter „und der Unfallversicherung" durch die Wörter „, der Träger der Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit" ersetzt.

3.
§ 108 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 108 Elektronische Übermittlung von Anträgen und sonstigen Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger".

b)
In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „übermitteln" die Wörter „oder die Anträge nach § 323 Absatz 2 Satz 1 und 3 des Dritten Buches auf Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen nach § 102 des Dritten Buches elektronisch stellen" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Teilhabestärkungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 TeilhStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TeilhStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 TeilhStG Inkrafttreten
... in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 13, Artikel 2 Nummer 2a und 2b, Artikel 3 Nummer 23, Artikel 4 , Artikel 11 sowie Artikel 12 und 12a treten am 1. Juli 2021 in Kraft. (4) Artikel 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970
Artikel 2c BFSGEG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. ...