Artikel 3 - Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (BImSchV13NG k.a.Abk.)

V. v. 06.07.2021 BGBl. I S. 2514 (Nr. 42); Geltung ab 15.07.2021
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Artikel 3 Folgeänderungen


Artikel 3 ändert mWv. 15. Juli 2021 44. BImSchV § 1, EMASPrivilegV § 5, BEGebV Anlage 1, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6, KNV-V § 9


1.
In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1023, 3754), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 4007) geändert worden ist," durch die Wörter „Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen" ersetzt.

2.
In Absatz 2 Nummer 16 werden die Wörter „Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1044, 3754)" durch die Wörter „Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen" ersetzt.


1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 werden die Wörter „§ 23 Absatz 2 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1023), in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter „§ 20 Absatz 2 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen" ersetzt.

b)
In Nummer 3 werden die Wörter „Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1044), in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter „Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen" ersetzt.

2.
In Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ 19" durch die Angabe „§ 16" ersetzt.


1.
In Anlage 1 Teil I Abschnitt 1 Nummer 1.1 Spalte 3 wird die Angabe „§ 26 BImSchV 13" durch die Angabe „§ 23 BImSchV 13" ersetzt.

2.
In Anlage 4 Teil I Abschnitt 1 Nummer 1.1 Spalte 3 wird die Angabe „§ 26 BImSchV 13" durch die Angabe „§ 23 BImSchV 13" ersetzt.

3.
In Anlage 5 Teil I Abschnitt 1 Nummer 1.1 Spalte 3 wird die Angabe „§ 26 BImSchV 13" durch die Angabe „§ 23 BImSchV 13" ersetzt.

4.
In Anlage 6 Teil I Abschnitt 1 Nummer 1.1 Spalte 3 wird die Angabe „§ 26 BImSchV 13" durch die Angabe „§ 23 BImSchV 13" ersetzt.




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