§ 12 Deckungswerte
(1) Zur Deckung für Hypothekenpfandbriefe nach
§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 dürfen nur Hypotheken benutzt werden, soweit sie den Erfordernissen der
§§ 13 bis 16 entsprechen.
(2) Steht der Pfandbriefbank eine Hypothek an einem Grundstück zu, das sie zur Verhütung eines Verlustes an der Hypothek erworben hat, so darf sie die Hypothek nur auf Grund einer neuen Beleihungswertermittlung nach
§ 16 zur Deckung verwenden.
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interne Verweise§ 18 PfandBG Grundschulden und ausländische Sicherungsrechte (vom 01.01.2014) ... Grundstückseigentümer der Sicherung einer Darlehensforderung dienen, ist § 12 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Hypotheken die Grundschulden nebst ... oder Grundschuld für sich eine Grundschuld eintragen lassen, so findet auf diese § 12 Abs. 2 entsprechende ...
§ 20 PfandBG Deckungswerte (vom 30.12.2023) ... im Falle einer nach Absatz 1 Nummer 2 gewährleisteten Hypothek insbesondere auch auf die in § 12 Abs. 3 genannten ...
§ 22 PfandBG Beleihungsgrenze (vom 30.12.2023) ... oder Schiffsbauwerkes und Forderungen auf Auskehr des Erlöses einer Verwertung. § 12 Absatz 3 Satz 2 gilt ...
§ 26b PfandBG Beleihungsgrenze (vom 01.07.2021) ... des Flugzeuges und Forderungen auf Auskehr des Erlöses einer Verwertung. § 12 Absatz 3 Satz 2 gilt ...
§ 28 PfandBG Transparenzvorschriften (vom 30.12.2023) ... Sitz haben, 11. für die in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken nach § 12 Absatz 1 , Forderungen nach § 20 Absatz 1, Schiffshypotheken nach § 21 und Registerpfandrechte ... den Gesamtbetrag der zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendeten Forderungen nach § 12 Absatz 1 sind zusätzlich anzugeben: 1. die Verteilung mit den nennwertig als Deckung in ...
§ 49 PfandBG Fortgeltende Deckungsfähigkeit (vom 08.07.2022) ... der Europäischen Union ist und auch nicht wie ein solcher zu behandeln ist, gemäß § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c und g ...
Zitat in folgenden NormenDG Bank-Umwandlungsgesetz
G. v. 13.08.1998 BGBl. I S. 2102; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)
Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBrexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
G. v. 25.03.2019 BGBl. I S. 357
BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 1 CBD-UG Änderung des Pfandbriefgesetzes ... erteilt wurde und beweissicher dokumentiert ist." 11. Dem § 12 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Für den Fall der Insolvenz der ... 16. Dem § 22 Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: „ § 12 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend." 17. § 26 Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt ... b) Dem Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „ § 12 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend." 20. § 26f Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 2 CBD-UG Weitere Änderung des Pfandbriefgesetzes ... geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die in § 12 Absatz 1 vorgeschriebene Deckung kann auch erfolgen 1. nach Maßgabe einer auf Grund des ... Sitz haben, 11. für die in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken nach § 12 Absatz 1 , Forderungen nach § 20 Absatz 1, Schiffshypotheken nach § 21 und Registerpfandrechte ...
CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 2 CRDIVUG Änderung des Pfandbriefgesetzes ... „Gläubiger" durch das Wort „Gläubigern" ersetzt. 7. In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 13 bis 17" durch die Angabe „§§ 13 bis ... 19 Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe „§ 4" durch die Angabe „ § 12 Absatz 1" ersetzt. 10. § 20 wird wie folgt geändert: a) ... Sitz haben, 7. für die in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken nach § 12 Absatz 1 auch den Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen des § 13 Absatz 1 ... nach § 6 der Pfandbrief-Barwertverordnung und 11. für die zur Deckung nach § 12 Absatz 1 verwendeten Forderungen auch den volumengewichteten Durchschnitt der seit der Kreditvergabe ... Satzteil von Satz 1 werden nach dem Wort „Forderungen" die Wörter „nach § 12 Absatz 1" eingefügt. bb) Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a wird wie folgt ...
Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 1 PfandBFEG Änderung des Pfandbriefgesetzes ... durch das Wort „Derivategeschäften" ersetzt. 11. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die eingetragenen Deckungswerte ... 17 wird aufgehoben. 15. In § 18 Abs. 2 werden die Wörter „sind § 12 Abs. 1 und § 14 Abs. 2" durch die Wörter „ist § 12 Abs. 1" ... „sind § 12 Abs. 1 und § 14 Abs. 2" durch die Wörter „ist § 12 Abs. 1" ersetzt. 16. § 19 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) ... einer nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 gewährleisteten Hypothek insbesondere auch auf die in § 12 Abs. 3 genannten Forderungen." 18. § 21 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
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