Anlage 2 der Beratungshilfeformularverordnung vom
2. Januar 2014 (BGBl. I S. 2) erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
In der Anlage der
Verbraucherinsolvenzformularverordnung vom
17. Februar 2002 (BGBl. I S. 703), die zuletzt durch
Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3328) geändert worden ist, werden jeweils in der Fußzeile die Wörter „Amtliche Fassung 7/2014" durch die Wörter „Amtliche Fassung 1/2021" ersetzt.
(2)
Artikel 2 tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2022.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister der Justiz
Marco Buschmann