Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens | Schulung des Gehorsams |
Reaktionsschulung in Bezug auf Menschen (auch Menschenmengen) mit aus Perspektive des Hundes ungewöhnlichem Erscheinungsbild, ungewöhnlichen und unterschiedlichen Bewegungsmustern sowie deren Verhaltensweisen. Dies umfasst insbesondere auch die Duldung von Hilfeleistungen durch Dritte. | Schulung, an der Leine und ohne Leine zu folgen und zu begleiten |
Reaktionsschulung in Bezug auf Kinder, Artgenossen und andere Tiere und deren Verhalten, auch wenn der Hund unangeleint (frei) läuft | Schulung, die Signale für Sitzen, Liegen und Bleiben (auch mit Ablenkungen) zu befolgen |
Schulung des Verhaltens bei der Benutzung von Fahr- stühlen und Treppen sowie der Benutzung von ver- schiedenen Türen | Schulung, Rückruf- und Abbruchsignale zu befolgen |
Schulung des Verhaltens in öffentlichen Orten (insbesondere Straßenverkehr, Geschäfte, Arztpraxis, Restaurant, Café) sowie des Verhaltens in der Wohnung des Menschen, wenn dieser nicht zu Hause ist | |
Reaktionsschulung in Bezug auf akustische, visuelle, taktile und geruchliche Reize sowie Futterreize, auch im Freilauf | |
Bedarfsorientierte Schulung des Verhaltens bei der Benutzung von Verkehrsmitteln wie etwa Ein- und Aussteigen sowie die Benutzung von Kraftfahrzeug, Sonderfahrdienst, Bus, Bahn, Tram sowie anderen Beförderungsmitteln wie Fähre, Gondel, Seilbahn. Die Auswahl der Beförderungsmittel ist angepasst an die jeweiligen individuellen Umstände, wobei mindes- tens die Benutzung eines Personenkraftfahrzeugs oder eines Verkehrsmittels des öffentlichen Nah- oder Fernverkehrs geschult werden muss. | |
Nummer | Hilfeleistung | Beschreibung |
H1 | Umgehen beziehungsweise Anzeigen von Hindernissen | Bewegliche und unbewegliche Hindernisse umgeht oder zeigt der Hund dem Menschen an. Je nach Umweltsituation und Beschaffenheit des Hindernisses kann dies beispielsweise durch Stehenbleiben oder Verzögern erfolgen. - Um Seitenhindernisse führt der Hund seitlich in ausreichendem Abstand herum. - Um Bodenhindernisse führt der Hund herum oder zeigt sie an. Hindernisse, die der Mensch überstei- gen kann (z. B. querliegendes Brett, Füllschlauch einer Heizölleitung usw.), zeigt der Hund durch Stehenbleiben an und führt nach entsprechender Aufforderung über das Hindernis. - Flache Hindernisse zeigt der Hund etwa durch Verzögern des Gehtempos an. Bodenvertiefun- gen (wie Bahnsteigkanten, offene Kanalschächte, Baugruben) passiert der Hund mit genügen- dem seitlichen Abstand, oder er bleibt davor stehen. - Um Höhenhindernisse, die der Hund unterlaufen, an denen sich der Mensch aber stoßen könnte (zum Beispiel Schranken, überhängende Zweige, Briefkästen), führt der Hund mit genügendem seit- lichen Abstand herum. - Bei Totalabsperrungen (beispielsweise an Bau- stellen oder durch parkende Autos) umgehen der Hund und der Mensch das Hindernis situations- angemessen und sicher. Bei Totalabsperrung von Bürgersteigen führt der Hund beispielsweise an die Bordsteinkante. Auf Signal des Menschen führt der Hund über die Fahrbahn (sichere Überquerung) oder er umgeht die Absperrung auf der Fahrbahn. Nach Passieren der Absperrung zeigt er den Bord- stein an und setzt den Weg auf dem Bürgersteig fort. - Mobile Hindernisse (wie Fußgängerinnen und Fuß- gänger, Skaterinnen und Skater, Radfahrende usw.) umgeht der Hund mit ausreichendem Ab- stand. - Durch Engstellen führt der Hund in angemessen verlangsamtem Führtempo oder er zeigt sie durch Stehenbleiben an. |
H2 | Verhalten in Gefahrensituationen | Der Hund erkennt - soweit möglich - eine Gefahren- situation rechtzeitig und reagiert angemessen darauf. Er bleibt beispielsweise stehen, auch wenn ein Signal (verbales oder nonverbales Signal oder ein ver- änderter Zustand) bereits gegeben wurde. Beispielsweise zeigt der Hund Abgründe wie an Bahn- steigkanten oder ungesicherten Baugruben, denen sich Mensch und Hund frontal nähern, durch Stehen- bleiben an oder er führt davon weg, so dass er zwischen Abgrund und Mensch geht. Entlang von Abgründen (wie beispielsweise an Bahnsteigkanten oder Rampen) führt der Hund mit ausreichendem Seitenabstand. |
H3 | Verhalten bei Bordsteinkanten | Der Hund führt bis zu Bordsteinkanten und hält an; das gilt für Bordsteinkanten jeder Höhe, auch für abgesenkte. Auf entsprechendes Signal führt er weiter. |
H4 | Verhalten bei Straßenüberquerungen, Be- gehen von Bürgersteigen und Straßen | - Straßen überquert der Hund erst auf entsprechen- des Signal. Der Hund führt direkt und geradlinig über die Fahrbahn zur gegenüberliegenden Bord- steinkante. - Auf Straßen mit Bürgersteig führt der Hund, soweit möglich, auf dem Gehweg und hält dort möglichst die Mitte ein. Er führt, sofern er nicht unbeweg- lichen oder beweglichen Hindernissen ausweichen muss, in gerader Richtung. Er führt, solange ihm kein anderes Signal gegeben wird, bis zur Bord- steinkante der nächsten Querstraße und bleibt unmittelbar vor dieser stehen. - Auf Straßen ohne Bürgersteig führt der Hund selbstständig oder auf Signal des Menschen am linken oder rechten Rand und zeigt einmündende Straßen oder Wege an. Nach der Umgehung von Hindernissen kehrt er wieder zurück auf die Lauf- linie. Auf Straßen ohne Bürgersteig außerhalb geschlossener Ortschaften führt der Hund gemäß der Straßenverkehrsordnung äußerst links, wenn zumutbar. - Auf entsprechendes Signal sucht der Hund einen gekennzeichneten Fußgängerüberweg (zum Bei- spiel Zebrastreifen) auf und zeigt ihn durch Stehen- bleiben an. - Auf entsprechendes Signal führt der Hund zu einer Ampel und zeigt sie beispielsweise durch Stehen- bleiben oder Berühren am Ampelmast an. |
H5 | Verhalten bei und auf Treppen, Roll- treppen und Fahrsteigen (Laufbändern) | - Auf entsprechendes Signal sucht der Hund Trep- pen und zeigt sie durch Anhalten an. Bei aufwärts führenden Stellen stellt der Hund die Vorderpfote auf die unterste Stufe. Die Treppen begeht der Hund nur auf Signal. Er geht dabei flüssig und in einem Tempo, das der Situation und den Bedürf- nissen des Menschen angemessen ist. - Rolltreppen und Fahrsteige (Laufbänder) betritt der Hund nicht. |
H6 | Benutzen von Verkehrsmitteln | Auf Signal führt der Hund zum Ein- bzw. Ausstieg eines Verkehrsmittels und zeigt diesen an. Er steigt auf Signal zusammen mit dem Menschen ein bzw. aus. Ist ein gleichzeitiges Einsteigen nicht möglich, so hat der Hund aus Sicherheitsgründen vorauszugehen. Beim Aussteigen geht der Mensch voraus. |
H7 | Verhalten in oder bei Gebäuden | - Auf Signal führt der Hund zum Ein- bzw. Ausgang von Gebäuden oder Räumen und zeigt, sofern vor- handen, die Ein- und Ausgangstür an. - Während eines Einkaufs oder Restaurantbesuches verhält sich der Hund ruhig und zurückhaltend, ohne Dritte zu belästigen und bleibt an der Stelle liegen, die ihm zugewiesen wurde. |
H8 | Losgehen, Ändern von Richtung und Geschwindigkeit, Nachfolgen | - Auf das entsprechende Signal geht der Hund los. - Auf entsprechendes Signal ändert der Hund aus dem Stand bzw. aus der Bewegung die Richtung. - Auf entsprechendes Signal läuft der Hund schneller bzw. langsamer. Das Führtempo ist der Umwelt- situation und den Bedürfnissen des Menschen angepasst. - Auf Signal folgt der Hund einer bestimmten Person und führt dabei weiterhin sicher (z. B. um Hinder- nisse herum). |
H9 | Aufsuchen und Anzeige von Sitzgelegen- heiten und anderer Ziele/markanter Punkte | - Auf Signal führt der Hund zu einer freien Sitz- gelegenheit und zeigt diese an. - Auf entsprechendes Signal sucht der Hund andere Ziele (z. B. Verkaufsschalter, Kasse, Fahrstuhl, Haltestelle, Briefkasten) auf und zeigt sie an. |
Nummer | Hilfeleistung | Beschreibung |
H1 | Apportieren von Objekten | Auf Signal hebt der Hund einen Gegenstand auf, hält oder trägt ihn, bis er das Signal erhält, den Gegen- stand koordiniert dem Menschen anzureichen oder an einem angewiesenen Ort abzulegen. |
H2 | Ausführen einer Notfallmaßnahme wie - Telefon holen - Hilfsperson holen - Notrufknopf drücken - Bellen oder Laut geben auf Signal oder - Medikamente bringen | Der Hund führt auf Signal eine bestimmte Notfallmaß- nahme aus: Zum Beispiel holt er das Telefon, eine Hilfsperson oder bestimmte Notfallmedikamente. Oder der Hund läuft auf Signal zu einer vorher ge- nannten Person, um diese darauf aufmerksam zu machen, dass Hilfe benötigt wird oder der Hund bellt auf Signal des Menschen, um auf eine Notsituation aufmerksam zu machen. Falls erforderlich, öffnet der Hund dazu Türen, überwindet Treppen oder andere Barrieren. |
H3 | Schalter bedienen | Der Hund betätigt auf Signal hin mit der Nase oder der Pfote den erwünschten Schalter von Einrichtungen wie etwa Licht, Notrufknopf, Fahrstuhl, Ampeltaster, Toilettenspülung sowie Schalter von Elektrogeräten wie etwa Staubsauger. |
H4 | Türen öffnen, aufhalten und schließen | Der Hund öffnet und schließt auf Signal eine Zimmer- oder Wohnungstür. Bei Türen, die selbst schließen, hält er die Tür weit und lang genug offen, so dass der Mensch hindurchgehen oder hindurchfahren kann. |
H5 | Unterstützung beim An- und/oder Aus- ziehen | Der Hund zieht auf Signal mit dem Maul das ge- wünschte Kleidungsstück an und/oder aus, ohne das Kleidungsstück dabei zu beschädigen. Winkel, Art und Krafteinsatz lernt der Hund an individuellen Be- dürfnissen auszurichten. |
H6 | Handrollstuhl oder Rollator heranziehen | Der Hund zieht auf Signal den Handrollstuhl oder Rollator zu seinem Menschen heran. Position und Abstand sind hierbei individuell von Situation und individuellem Bedarf abhängig, um z. B. sicheres Um- setzen zu ermöglichen. |
H7 | Türen oder Schubladen öffnen | Der Hund öffnet auf Signal eine Schublade oder Tür (auch Schranktür) etwa durch Ziehen oder Anstupsen. |
H8 | Unterstützung bei der Hausarbeit | Der Hund unterstützt bei der Erledigung der Hausar- beit (etwa bei der Wäsche). Hierzu kann es je nach Bedarf notwendig sein, dass er beispielsweise Wäsche aus der Maschine anreicht, einen Wäsche- korb zum Wäscheständer zieht, Wäsche sowie heruntergefallene Wäscheklammern anreicht und den Wäscheklammerbeutel hält. |
H9 | Packtasche tragen einschließlich Auf- und Absetzen | Der Hund trägt eine ergonomisch individuell zu ihm passende Packtasche auf dem Rücken, in der bei- spielsweise der Einkauf verstaut werden kann. Der Hund lernt, sich sicher mit der Packtasche im privaten und öffentlichen Bereich zu bewegen. Das Gewicht der Packtasche samt Inhalt darf 15 % des Körper- gewichts des Hundes nicht überschreiten. |
H10 | Hand auf eine Armlehne oder ein Steuer- element (Schaltung) schieben | Der Hund unterstützt den Menschen dabei, dessen Hand oder Arm auf Armlehne, Rollstuhlschaltung, Schoß etc. zu platzieren, wenn dies aus eigener Kraft nicht möglich ist, beispielsweise indem der Hund seine Schnauze unter den Arm legt und diesen auf die Armlehne zurückschiebt. |
H12 | Aufräumen und Müll entsorgen | Auf Signal bringt der Hund den Gegenstand zum Müll- eimer und entsorgt diesen gezielt im Eimer. Hierbei benötigt er keinen Sichtkontakt zu seinem Menschen und öffnet solche Türen, die ihm den Weg zum Müll- eimer versperren. |
H13 | Hilfsmittel wie Beatmungsgerät tragen oder ziehen | Der Hund trägt ein Hilfsmittel wie etwa ein kleines Beatmungsgerät für seinen Menschen oder zieht ein größeres Beatmungsgerät. |
H14 | Sonstige Hilfeleistung Eine Hilfeleistung, die sich nach dem in- dividuellen Bedarf richtet und mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Die Hilfeleistung ersetzt ganz oder teilweise eine ausgefallene Körper- funktion oder ermöglicht die Erfüllung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens. Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören Körper- funktionen wie Gehen, Stehen, Trep- pensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme und die Ausscheidung, das selbst- ständige Wohnen und das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes und die Kommu- nikation zur Vermeidung von Verein- samung. 2. Die Hilfeleistung gleicht die mit der Funktionsbeeinträchtigung verbundene oder im Falle der Vorbeugung zu er- wartende Teilhabestörung aus, mildert diese, wendet sie ab oder beeinflusst sie in sonstiger Weise günstig, um die Selbstbestimmung und gleich- berechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benach- teiligungen von Menschen mit Be- hinderungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. | Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach den Anforderungen des Einzelfalls. |
Nummer | Hilfeleistung | Beschreibung |
H1 | Mindestens zwei der folgenden Geräusche - Türklingel - Krankenwagen-, Feuerwehr- und Polizeisirene - Kraftfahrzeughupe - Vorname und Name - Rufen, Weinen oder Schreien des eigenen Kindes | Der Hund zeigt mindestens zwei Geräusche durch ein Anzeigeverhalten (zum Beispiel durch Stupsen mit der Nase, Kratzen am Bein oder Anspringen) oder das Bringen eines bestimmten Gegenstandes an. Der Mensch wird nach jedem Anzeigen eines Geräusches, auch nach Aufforderung durch den Menschen (etwa durch eine entsprechende Gebärde), zur Ge- räuschquelle geführt. |
- Klopfen - Nähern von Menschen durch ein Anzeigeverhalten anzeigen und zur Geräuschquelle führen oder durch ein bestimmtes Verhalten auf die Geräusch- quelle aufmerksam machen. | | |
H2 | Rauchmelder anzeigen | Der Hund zeigt den Signalton eines Rauchmelders an. Anstatt den Menschen zum Geräusch zu führen, zeigt er durch ein eindeutiges, nur Rauchmelder betreffen- des Verhalten, die Gefahr an. Das jeweilig trainierte Anzeigeverhalten muss der Situation angemessen und effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender Beachtung und penetrant. |
H3 | Bestimmte Verkehrssituationen anzeigen | Der Hund zeigt bestimmte Verkehrssituationen an, aus denen eine Gefahrsituation für den Menschen entste- hen könnte. Dies könnte etwa ein sich dem Menschen von hinten näherndes Kraftfahrzeug, Fahrrad oder sonstiges Fahrzeug sein. |
H4 | Ein Familienmitglied oder einen Dritten holen | Der Hund holt nach Aufforderung durch den Men- schen ein Familienmitglied oder einen Dritten. |
H5 | Nachricht zu einer anderen Person brin- gen | Der Hund transportiert eine Nachricht vom oder zum Menschen zu oder von einer anderen Person. |
H6 | Verlust von Gegenständen anzeigen | Der Hund macht den Menschen darauf aufmerksam, wenn ihm Gegenstände herunterfallen. |
H7 | Wecker Klingeln anzeigen | Der Hund zeigt das Klingeln durch ein Anzeigeverhal- ten (vgl. H1) oder das Bringen des Weckers an. |
H8 | Telefonklingeln oder Klingeln des Smart- phones anzeigen | Der Hund zeigt das Klingeln eines Telefons oder Smartphones an. |
H9 | Haushaltsgeräusche (wie etwa Eieruhr, kochendes Wasser) | Wie bei H8 |
H10 | Eingang von Emails | Wie bei H8 |
H11 | Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung Vgl. unter Buchstabe b) H14 | Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach den Anforderungen des Einzelfalls. |
Nummer | Hilfeleistung | Beschreibung |
H1 | Zuverlässiges Warnen oder Anzeigen der medizinischen Notsituation/eines ver- änderten körperlichen Zustands oder ei- nes Allergens an bekannten und unbe- kannten Orten | Der Warnhund warnt den Menschen mit einem ein- deutigen Warnverhalten zuverlässig zu allen Tages- und Nachtzeiten in jeder Situation, bevor die medizi- nische Notsituation eintritt. Das jeweilig trainierte Anzeigeverhalten muss der Situation angemessen und effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender Be- achtung und penetrant. Der Anzeigehund zeigt eine eingetretene medizinische Notsituation (gegebenen- falls auch einen anaphylaktischen Schock) oder den potentiellen Auslöser einer medizinischen Notsituation (zum Beispiel ein Allergen) durch ein bestimmtes An- zeigeverhalten (etwa Stupsen, Lecken, Pfote auflegen, Gegenstand bringen, Bellen) an. Für den Fall einer Allergenanzeige kann der Hund das Allergen im Raum (auch in oder auf Gegenständen wie etwa Teller und Tablett) und in der direkten Umgebung des Menschen anzeigen. Außerdem zeigt der Hund durch ein be- sonderes Anzeigeverhalten auch an, wenn sich am durchsuchten Ort kein Allergen befindet (Negativ- Anzeige). Bei Bellen als Anzeigeverhalten kann der Hund in der Nähe des Menschen bleiben und alarmiert durch das Bellen eine andere Person etwa in der Wohnung oder im Geschäft. |
H2 | Zuverlässiges Ausführen einer Notfall- maßnahme (es genügt eine der nachfol- genden Maßnahmen): - Telefon holen - Notfallmappe bringen - Medizinische Geräte, Notfallmedika- mente oder andere notwendige Hilfs- mittel bringen - Hilfe holen, z. B. einen Angehörigen - Notrufknopf drücken - Bellen oder Lautgeben auf Signal | Ist die Notsituation eingetreten, führt der Hund auf Signal eine Notfallmaßnahme aus. Zum Beispiel holt er das Telefon, damit der Mensch selbst etwa Ange- hörige oder den Rettungswagen verständigen kann oder eine Betreuungsperson diese anrufen kann. Falls für die Notfallmaßnahme erforderlich, weckt der Hund den Menschen. Der Hund reagiert in bestimmten Not- fallsituationen, ohne dass er ein gesondertes Signal vom Menschen erhält (z. B. bei Bewusstlosigkeit des Menschen). |
H3 | Wecken bei Wecker Klingeln | Schläft der Mensch zum Beispiel als Folge einer Medikamenteneinnahme so tief, dass er nicht auf einen Wecker reagiert, weckt der Hund ihn, sobald der Wecker klingelt. |
H4 | Anzeigen des Alarms eines medizinischen Geräts | Der Hund zeigt durch ein Anzeigeverhalten (etwa durch Stupsen oder Pfote auflegen) an, wenn ein Alarm eines medizinischen Geräts einen medizini- schen Notfall oder einen Fehler signalisiert, der sofor- tiges Handeln erfordert. Das jeweilig trainierte An- zeigeverhalten muss der Situation angemessen und effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender Be- achtung und penetrant. |
H5 | Türen öffnen in Notsituation | Wenn der Mensch bewusstlos ist und Angehörige oder der Rettungsdienst eintreffen, um zu helfen, öffnet der Hund ihnen die Eingangstür und lässt sie eintreten. |
H6 | Lichtschalter bedienen | Auf Signal schaltet der Hund das Licht an und aus. |
H7 | Taktile Stimulation | Während eines Anfalls oder einer Schlafattacke leckt der Hund den Menschen an einer auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen abgestimmten Stelle am Körper (z. B. Gesicht, Hände), um dem Menschen durch die taktile Stimulation zu helfen wieder zu sich zu kommen, ihm Sicherheit zu vermitteln und ihm zu helfen, sich schneller orientieren zu können. |
H8 | An die Medikamenteneinnahme oder Mit- nahme erinnern | Täglich erinnert der Hund bei bestimmten wieder- kehrenden Situationen (zum Beispiel Frühstück) an die Einnahme von Medikamenten, indem er zum Bei- spiel die Medikamententasche bringt, oder den Men- schen beim Verlassen des Hauses an die Mitnahme der Medikamententasche erinnert. |
H9 | Sicher nach Hause oder an einen siche- ren Ort bringen | Ist der Mensch direkt vor der drohenden Notsituation oder danach nicht mehr aufnahmefähig oder über- kommt ihn starke Schläfrigkeit, führt ihn der Hund an einen sicheren Ort oder - nach der Notsituation - nach Hause. |
H11 | Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung Vgl. unter Buchstabe b) H14 | Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach den Anforderungen des Einzelfalls. |
Nummer | Hilfeleistung | Beschreibung |
H1 | Sicherheit geben | Der Hund gibt dem Menschen auf Signal durch seine Nähe oder Berührung in verschiedenen Situationen und Orten Sicherheit und Nähe. Oder er setzt, stellt oder legt sich auf Signal zwischen seinen Menschen und einen anderen Menschen, um eine Distanz zu schaffen. Dabei darf der Hund keine Aggressionen gegenüber Dritten zeigen. |
H2 | Notfallmaßnahme ausführen | Der Hund leistet in einer bestimmten Notsituation je nach persönlichen Bedarf Hilfe. Dies kann dadurch geschehen, dass - der Hund den Menschen zu der nächsten freien Sitzgelegenheit bringt, - der Hund seinen Menschen auf Signal zurück nach Hause bringt (Wobei zu berücksichtigen ist, dass der Hund den Menschen nur nach Hause bringen kann, wenn eine bestimmte Distanz zum Wohnort nicht überschritten wurde. Es ist daher nicht erfor- derlich, dass der Hund den Menschen von jedem beliebigen Ort nach Hause bringt.), - der Hund seinen Menschen zum Beispiel durch das Auflegen einer Pfote oder Anstupsen beruhigt und ihn gegebenenfalls ablenkt, - der Hund bei eindeutigen Anzeichen eines ver- änderten Zustandes des Menschen, der sofortige Maßnahmen durch den Menschen oder seine An- gehörigen erfordert, wie etwa Stressreduktion, Ein- satz von Medikamenten oder in der Verhaltens- therapie erlernten Fertigkeiten, durch ein Anzeige- verhalten anzeigt, - der Hund bei Schlaflosigkeit Tiefendruck ausübt, indem er sich zum Beispiel auf die Beine oder in den Schoß des Menschen legt oder eine Gewichts- decke bringt, - der Hund durch das Überbringen eines Zettels an Dritte Hilfe holt, falls der Mensch sich in einer Situation nicht ausdrücken kann, - der Hund einen Dritten zur Hilfe holt, einen Notfall- knopf drückt oder eine ähnliche Handlung vornimmt, - der Hund in einer Krise auf Signal das Telefon bringt, - der Hund bei entsprechend nachvollziehbaren, er- lernten Anzeichen Dissoziationen, Flashbacks, Alpträume und Panikattacken durch taktile Stimu- lation unterbricht und den Menschen anschließend bei Bedarf beruhigt, - der Hund auf Signal den nächsten Ausgang - zum Beispiel in einem Supermarkt - findet, wenn der Menschen Panik bekommt oder dissoziiert. |
H3 | Straßenübergänge anzeigen und für sichere Fortbewegung im Straßenverkehr sorgen | Der Hund bleibt automatisch an jedem Straßenüber- gang stehen und lehrt so den Menschen auch stehen- zubleiben und nicht einfach über die Straße zu laufen. Der Hund bleibt sofort auf dem Fußweg stehen, wenn ein Auto aus einer Ausfahrt fährt, um den Menschen vor der Gefahr des herausfahrenden Autos zu schützen. |
H4 | An die Medikamenteneinnahme erinnern | Der Hund reagiert auf einen festgelegten Signalton (z. B. durch einen Wecker) indem er an die Einnahme der Medikamente - etwa durch Bringen der Medika- mententasche - erinnert. |
H5 | Objekte apportieren | Der Hund bringt seinem Menschen auf Signal be- nötigte Gegenstände und hebt heruntergefallene Gegenstände auf. |
H6 | Rauchmelder anzeigen | Der Hund zeigt das Ertönen des Rauchmelders an und bringt den Menschen zum Ausgang. |
H7 | Kommunikation übernehmen | Kann der Mensch in der Öffentlichkeit nicht antworten oder sprechen, überreicht der Hund eine Karte mit Informationen. |
H8 | Anzeigen eines Wecksignals und Wecken | Der Hund zeigt ein Wecksignal an und weckt den Menschen. |
H9 | Schlüssel finden und bringen | Der Hund sucht, findet und bringt den Schlüssel oder ähnliche wichtige Gegenstände, wenn der Mensch sich nicht mehr erinnern kann, wo in der Wohnung er den Schlüssel platziert hat. |
H10 | Lichtschalter bedienen (auch in dunklen Räumen) | Der Hund kann auf Signal das Licht an- und aus- schalten. |
H11 | An Waschroutine erinnern | Eine Klingel ertönt täglich zur selben Zeit und der Hund bringt den Menschen auf dieses Signal ins Badezimmer. |
H12 | Suche von hilflosen Personen | Läuft eine hilflose Person, insbesondere ein Kind un- bemerkt weg, sucht der Hund die Person auf Signal zeitnah und im Nahbereich der Wohnung oder des Orts, an dem die Person entlaufen ist. |
H13 | Durch eine Menschenmenge führen | Der Hund führt seinen Menschen auf Signal durch eine Menschenmenge, beispielsweise durch wartende Menschen vor dem Fahrstuhl oder eine Menge in der Innenstadt. |
H14 | Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung Vgl. unter Buchstabe b) H14 | Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach den Anforderungen des Einzelfalls. |
Anforderungen an die fachlich verantwortliche Person | ||
Anforderungen Sachkunde | ||
Was? | Warum? | Wodurch? (Beispielhaft, Plausibilitätsprüfung) |
Erlaubnis nach § 11 Ab- satz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f des Tier- schutzgesetzes oder, soweit eine solche Er- laubnis nicht erforderlich ist, die erforderlichen Kenntnisse und Fähig- keiten | - genehmigungspflichtige Tätig- keit (im Falle der gewerblichen Tätigkeit) - Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der Biologie der Hunde, Aufzucht, Haltung, Füt- terung, allgemein Hygiene, der wichtigsten Krankheiten und der einschlägigen tierschutz- rechtlichen Bestimmungen | - Kopie der Erlaubnis oder, soweit eine Erlaubnis nicht erforderlich ist, ein Schreiben der zustän- digen Stelle, in dem dieses bestätigt wird, oder - Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufs- erfahrung oder ehrenamtlichen Tätigkeit als Hundetrainer |
Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse, um erfolgreiche Schulun- gen i. S. d. Verordnung durchzuführen | Die Grunderziehung (Umwelt- und Sozialverhalten, Gehorsam) ist ge- meinsame Voraussetzung für spe- ziellere Schulungen des Hundes je nach Fachbereich. | Kopien entsprechender Schulungsnachweise Ar- beitszeugnisse oder Referenzen. Die Referenzen müssen von Arbeitgebern, Kunden oder Hunde- sport- oder Hundeausbildungsvereinen stammen. |
Grundkenntnisse der Pädagogik | - Fähigkeit, Fachwissen an Dritte zu vermitteln - Fähigkeit, einen für die Ausbil- dung erforderlichen Stunden- plan aufzustellen, wobei prakti- sche und theoretische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden | - Nachweis der Durchführung von Schulungen auch im Assistenzhunde-Bereich durch ent- sprechende Schulungsnachweise oder Beschei- nigungen oder - Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums im Bereich Pädagogik/Didaktik/Psychologie oder Soziale Arbeit oder - Erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsange- boten, die didaktische und methodische Grund- lagen vermitteln, im Umfang von mindestens zwei ganzen Tagen oder mindestens 15 Zeit- stunden oder - Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufs- erfahrung mit direktem Bezug zur Didaktik/ Pädagogik durch Arbeitszeugnisse oder Refe- renzen, wobei die Referenzen von Arbeitgebern oder Kunden stammen müssen |
Erste-Hilfe-Kenntnisse für Menschen und Hunde | - Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste- Hilfe-Kurs für Menschen im Umfang von min- destens einem ganzen Tag - Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste- Hilfe-Kurs für Hunde im Umfang von mindestens 4 Zeitstunden | |
Anforderungen an die Zuverlässigkeit | ||
Zuverlässigkeit im Umgang mit Tieren | Die fachgerechte und artgemäße Haltung und Ausbildung der Assistenzhunde wird damit sicher- gestellt. Der besonderen Schutz- bedürftigkeit der Hunde wird Rechnung getragen. | - Kopie der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Num- mer 8f TierSchG oder - Eigenerklärung, dass keine Sanktion wegen Ver- stößen gegen das Tierschutz- oder das Tier- seuchengesetz oder gegen Verordnungen, die aufgrund des Tierschutzgesetzes erlassen wur- den, verhängt wurde (Straftaten und Ordnungs- widrigkeiten) und auch kein gerichtliches Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen |
solcher Verstöße läuft. Werden dritte Personen mit der Ausbildung der Assistenzhunde oder der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften be- traut, muss die Erklärung auch umfassen, dass diese dritten Personen über die erforderliche Zu- verlässigkeit verfügen. | ||
Zuverlässigkeit im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, Kindern und trauma- tisierten Menschen | Sicherheit für die Menschen, mit denen der Assistenzhundetrainer arbeitet. Der besonderen Schutz- bedürftigkeit von Menschen mit Behinderungen, traumatisierten Menschen und Kindern wird Rechnung getragen. Nachweis, dass sich der Assis- tenzhundetrainer nicht eines Ver- haltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. | Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ge- mäß § 30a BZRG, das maximal drei Monate alt ist. Werden dritte Personen mit der Ausbildung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften betraut, muss eine Erklärung abgegeben werden, dass von diesen dritten Personen vor Beginn der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis angefordert wurde und dieses eingebracht wurde. |
Allgemeine Anforderungen | ||
Allgemeine Vorausset- zungen | - Soweit es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, Kopie der Gewerbeanmeldung - ggf. Eintrag ins Handelsregister, Berufsregister oder Vereinsregister - Kopie der aktuellen Versicherungsbestätigung, die ausdrücklich Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden auflistet, den Risikoort nennt und nicht älter als 12 Monate ist - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder eine Liquidation anhängig, beantragt oder eröffnet ist | |
Angaben zu Inhalt und Umfang der Tätigkeit | - Eigenerklärung, ob Fremd- oder Selbstausbil- dungen oder beides durchgeführt werden - soweit man nur bestimmte Assistenzhundearten (§ 3 Absatz 1) ausbilden möchte, Angabe dazu | |
System zur Qualitäts- sicherung, Fortbildungen, Umgang mit Beschwer- den, Maßnahmen zur Überprüfung der Aus- bildungsqualität | - gewährleistet eine gleichblei- bend hohe Qualität der Aus- bildung | - Besuch regelmäßiger Fortbildungen in den Be- reichen: Kenntnisse und Fähigkeiten i. S. d. des Tierschutzrechts, des Ausbildungsinhalts nach dieser Verordnung, Ethologie, Pädagogik/ Didaktik, Beratung oder den für die jeweilige Assistenzhundeart einschlägigen Beeinträch- tigungen, die einen Mindestumfang von 24 Zeit- stunden in einem Zeitraum von drei Jahren ha- ben müssen - Die Pflicht zur Fortbildung gilt sowohl für die fachlich verantwortliche Person als auch für alle diejenigen Mitarbeitenden, die mit der Aus- bildung der Assistenzhunde und der Mensch- Assistenzhund-Gemeinschaften betraut sind. - Nachweis der Fortbildung durch Kopien der ent- sprechenden Schulungsbescheinigungen oder Teilnahmebescheinigungen - Sofern die Betriebsstätte sich erstmalig um die Zulassung bemüht, muss der Besuch der Fort- bildungen spätestens drei Jahre nach Zulassung im Rahmen der jährlichen Überprüfung nach- gewiesen werden. |
- Sofern dritte Personen mit der Ausbildung der Assistenzhunde oder der Mensch-Assistenz- hund-Gemeinschaft betraut werden: Eigen- erklärung, dass nur solche Personen mit der Ausbildung der Assistenzhunde oder der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft betraut werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. - Nachweis eines Konzepts zur Überprüfung der Ausbildungsqualität durch die Ausbildungs- stätten durch Kopie entsprechender Frage- bögen - Soweit die Ausbildungsstätte Eigentümerin oder Halterin von Hunden ist: Hundebestandbuch - Dokumentation des Trainings von Hunden bzw. Mensch-Hund-Gemeinschaften | ||
Schulungs- und Trainingskonzept | Nachweis, dass die Ausbildung entsprechend den Standards ge- mäß Abschnitt 3 einschließlich Anlage 4 erfolgt und die dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Lerntheorien entsprechenden Methoden eingehalten werden | Ausbildungskonzept, das die in Abschnitt 3 und Anlage 4 festgelegten Inhalte enthalten muss und aus dem sich die angewandte Methodik ergibt |
Nachbetreuung nach § 12f Satz 3 BGG | Langfristige Betreuung der Mensch-Assistenzhund-Gemein- schaften, Beratung bei Proble- men, Überprüfung, ob Standards eingehalten werden | Nachweis, dass ein Konzept für eine nachhaltige Betreuung besteht, z. B. durch Angebot auf Webseite oder in Broschüren oder in Ausbildungs- verträgen |
Soweit die Ausbildungs- stätte Hunde hält, artgemäße Haltung der Hunde gemäß der behördlichen Erlaubnis nach § 11 TierSchG und den Bestimmungen der Tierschutz-Hunde- verordnung | - Betriebsbegehung, wenn keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG vorliegt - Kopie der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz | |
Barrierefreier Zugang zu Schulungsräumlichkei- ten, barrierefreies WC, gemäß den Vorgaben der DIN 18040-1, abhängig von der Assistenzhundeart, zu der ausgebildet werden soll | - Grundriss und aktuelle Fotos - Betriebsbegehung - Nutzungsmöglichkeiten von barrierefreien Räum- lichkeiten und WCs in unmittelbarer Nachbar- schaft - bei mobil arbeitenden Ausbildungsstätten nicht erforderlich | |
Barrierefreies Schu- lungsmaterial, das über mehr als einen sensori- schen Kanal wahrge- nommen werden kann (z. B. Brailleschrift oder elektronische barriere- freie Dokumente gemäß den Vorgaben der ISO 14289-1:2016-12) abhängig von der Assistenzhundeart, zu der ausgebildet werden soll | - Beispiele des Schulungsmaterials - Betriebsbegehung |
Assistenzhundearten gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 | |
Anforderungen an die fachlich verantwortliche Person | |
Was? | Wodurch? (Beispielhaft, Plausibilitätsprüfung) |
Erforderliche Sach- kunde, die eine erfolg- reiche Ausbildung von Assistenzhunden sowie der Mensch-Assistenz- hund-Gemeinschaft erwarten lässt | - Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung oder ehren- amtlichen Tätigkeit als Assistenzhundetrainer durch Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Referenzen oder - erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsangeboten im Mindestumfang von 90 Zeit- stunden, die Wissen über die Ausbildung zur jeweiligen Assistenzhundeart, zur Ethologie, Pädagogik, Didaktik und Beratung vermitteln oder - Nachweis der vollständigen Begleitung von mindestens zwei erfolgreichen Aus- bildungen von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften im je- weiligen Einsatzbereich, zum Beispiel durch erfolgreich bestandene Assistenzhun- deprüfungen mit vergleichbaren Prüfungsstandards (zum Beispiel Prüfung durch Prüfende von Verbänden) durch Kopien der entsprechenden Bescheinigungen. (Die persönlichen Daten der Schulungsteilnehmer sind zu schwärzen.) Für den Fall, dass keine Bescheinigungen vorliegen, genügt eine Auflistung der bestandenen Assis- tenzhundeprüfungen unter Angabe des Zeitpunkts und Orts der Prüfung, sowie eine Bestätigung der Ausbildungsstätte oder des Auftraggebers sowie - Eigenerklärung, dass bei der Ausbildung den Bedürfnissen des jeweiligen Hundes bestmöglich Rechnung getragen wird, dass Erkenntnisse über das Verhalten von Hunden sowie über artgemäße Mittel und Methoden des Hundetrainings handlungs- leitend sind, dass keine tierschutzwidrigen Mittel und Methoden eingesetzt werden und dass nicht versucht wird, Lernziele zu erreichen, indem der Hund erschreckt oder in Angst versetzt wird. |
Kenntnisse der für den Einsatzbereich der Assistenzhundeart maß- geblichen Beeinträch- tigungen und Barrieren | - Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung mit deut- lichem Bezug zu dem jeweiligen Einsatzbereich oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit durch Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Referenzen oder - Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung mit deutlichem Bezug zur Beeinträch- tigung, wie etwa einer Ausbildung zur Pflegekraft oder einer Ausbildung mit sozial- pädagogischer Ausrichtung oder - Erfolgreicher Abschluss mindestens eines Weiterbildungsangebots im Mindest- umfang von 20 Zeitstunden, das die einschlägigen Beeinträchtigungen behandelt und die geforderten Kenntnisse vermittelt oder - Nachweis eines mindestens zweiwöchigen Praktikums in einer Einrichtung mit deutlichem Bezug zur Beeinträchtigung - für Ausbildungen von Assistenzhundearten im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 zusätzlich Nachweis von Kenntnissen der Deutschen Gebärdensprache, die min- destens des Sprachniveaus A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenz- rahmen für Deutsche Gebärdensprache (GER-DGS) entsprechen, durch ein ent- sprechendes Zertifikat einer Sprachschule, Hochschule oder Volkshochschule; diese Voraussetzung kann entfallen, soweit die fachlich verantwortliche Person gewährleistet, dass eine dritte Person, die über die genannten Kenntnisse verfügt, für Dolmetschertätigkeiten vor Ort verfügbar ist. |
Anforderung an die vom Prüfer einbezo- genen Fachprüfer | Nachweis |
Die zur Abnahme von Prüfungen von Blindenführhunden sowie der Mensch- Hund-Gemeinschaft erforderliche Sach- kunde | Fachprüfer 1: - Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung oder ehrenamtlichen Tätigkeit als Assistenzhundetrainer, als Ausbilder für Assistenzhundetrainer oder als Gespannprüfer - Nachweis der vollständigen Begleitung von mindestens drei erfolgreichen Ausbil- dungen von Blindenführhunden und Mensch-Hund-Gemeinschaften. Die personen- bezogenen Daten der Schulungsteilnehmer sind zu schwärzen, wenn keine Ein- willigung zur Datenverarbeitung vorliegt. Fachprüfer 2: Nachweis einer Ausbildung als Reha-Lehrer für Orientierungs- und Mobilitätstrainer oder als staatlich geprüfte Fachkraft der Blinden- und Sehbehin- dertenrehabilitation |
Soweit nicht einer der Fachprüfer eine mindestens zweijährige berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit als Orientierungs- und Mobilitätstrainer vorweisen kann, muss einer der Fachprüfer zwingend die nach- folgenden weiteren zusätzlichen Anforderungen an die Sachkunde erfüllen. | |
Kenntnisse der für die Einsatzbereiche maßgeblichen Beeinträchtigungen und Barrieren | Fachprüfer 1: Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung als Assistenzhundetrainer oder -ausbilder oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit durch Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Referenzen Fachprüfer 2: Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung als Reha-Lehrer für Orientierungs- und Mobilitätstrainer oder als staatlich geprüfte Fachkraft der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation Bei Fachprüfer 1 und 2: Fehlende Erfahrung kann durch die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungs- angeboten im Mindestumfang von 40 Zeitstunden, die die einschlägigen Be- einträchtigungen behandeln und die geforderten Kenntnisse vermitteln, ausgeglichen werden. |
Bei Erstzulassung des Prüfers vor dem 31.12.2025 können die Nachweise für die Teilnahme eines Fach- prüfers an Weiterbildungsangeboten innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Zulassung nachge- reicht werden. | |
Kenntnisse über die spezifische Tätigkeit als Fachprüfer | Fachprüfer 1 und Fachprüfer 2: Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsangeboten, die die Tätigkeit behandeln und dafür erforderliches Wissen vermitteln, wie z. B. Erstellung von Gutachten, Evaluierung, Anleitung einer Prüfung, Umgang mit Extremsituationen etc. im Umfang von 15 Zeitstunden in einem Zeitraum von drei Jahren |
Stete Fortbildung in den zu prüfenden Bereichen | Teilnahme an Weiterbildungsangeboten in den Bereichen: Kenntnisse i. S. d. Tier- schutzrechts, des Ausbildungsinhalts nach dieser Verordnung, Ethologie, Pädagogik/ Didaktik, Beratung oder den für den Einsatzbereich einschlägigen Beeinträchtigungen, die einen Mindestumfang von 15 Zeitstunden in einem Zeitraum von drei Jahren haben müssen |
Anforderungen an die Fachprüfer | Nachweis |
Die zur Abnahme von Prüfungen von Assis- tenzhunden sowie der Mensch-Assistenz- hund-Gemeinschaft erforderliche Sach- kunde | - Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung oder ehrenamtlichen Tätigkeit als Assistenzhundetrainer durch Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeug- nisse oder Referenzen - Nachweis der vollständigen Begleitung von mindestens drei erfolgreichen Aus- bildungen von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften im jeweiligen Einsatzbereich, zum Beispiel durch erfolgreich bestandene Assistenz- hundeprüfungen mit vergleichbaren oder entsprechenden Prüfungsstandards, durch Kopien der entsprechenden Bescheinigungen. Die personenbezogenen Daten der Schulungsteilnehmer sind zu schwärzen, wenn keine Einwilligung zur Daten- verarbeitung vorliegt. Für den Fall, dass keine Bescheinigungen vorliegen, genügt eine Auflistung der bestandenen Assistenzhundeprüfungen unter Angabe des Zeit- punkts und Orts der Prüfung, sowie eine Bestätigung der Ausbildungsstätte oder Auftraggebers. |
Bei Erstzulassung des Prüfers vor dem 31.12.2025 können die Nachweise für die Teilnahme eines Fach- prüfers an Weiterbildungsangeboten innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Zulassung nachge- reicht werden. | |
Kenntnisse der maßgeblichen Be- einträchtigungen und Barrieren, in der die Assistenzhundearten im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 eingesetzt werden | Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung als Assistenz- hundetrainer oder -ausbilder oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit durch Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Referenzen Fehlende Erfahrung kann durch die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsangebo- ten im Mindestumfang von 40 Zeitstunden, die die einschlägigen Beeinträchtigungen behandeln und die geforderten Kenntnisse vermitteln, ausgeglichen werden |
Bei Erstzulassung des Prüfers vor dem 31.12.2025 können die Nachweise für die Teilnahme an Weiter- bildungsangeboten und Praktika innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Zulassung nachgereicht werden. | |
Kenntnisse über die spezifische Tätigkeit als Fachprüfer | Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsangeboten, die die Tätigkeit behandeln und dafür erforderliches Wissen vermitteln, wie z.B. Erstellung von Gutachten, Evaluierung, Anleitung einer Prüfung, Umgang mit Extremsituationen etc. im Umfang von 15 Zeit- stunden in einem Zeitraum von drei Jahren |
Stete Fortbildung in den zu prüfenden Bereichen | Teilnahme an Weiterbildungsangeboten in den Bereichen Kenntnisse i. S. d. Tier- schutzrechts, des Ausbildungsinhalts nach dieser Verordnung, Ethologie, Pädagogik/ Didaktik, Beratung oder den für den Einsatzbereich einschlägigen Beeinträchtigungen, die einen Mindestumfang von 15 Zeitstunden in einem Zeitraum von drei Jahren haben müssen |