Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung (OGErzeugerOrgDVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Januar 2023 OGErzeugerOrgDV § 11, § 12, § 27, § 34, § 35

Die Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung vom 22. Juli 2022 (BGBl. I S. 1197), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. August 2022 (BAnz AT 17.08.2022 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 werden die Wörter „die vorgeschlagenen Maßnahmen," gestrichen.

b)
Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:

„4a.
die vorgeschlagenen Maßnahmen,".

c)
Nummer 10 Buchstabe e wird wie folgt gefasst:

„e)
der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission und".

2.
In § 12 Absatz 4 wird das Wort „Maßnahmen" durch das Wort „Investitionen" ersetzt.

3.
In § 27 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 wird das Wort „Fristen" durch das Wort „Voraussetzungen" ersetzt.

4.
§ 34 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 werden nach den Wörtern „an die anerkannte Erzeugerorganisation oder die anerkannte Vereinigung" die Wörter „von Erzeugerorganisationen" eingefügt.

b)
In Absatz 3 werden nach dem Wort „schließt" die Wörter „die Landesstelle" eingefügt.

5.
§ 35 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 werden die Wörter „geregelte im jeweils im Zusammenhang" durch die Wörter „geregelte jeweils im Zusammenhang" ersetzt.

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „und im jeweils im Zusammenhang" durch die Wörter „und jeweils im Zusammenhang" und das Wort „stehenden" durch das Wort „stehende" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 OGErzeugerOrgDVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OGErzeugerOrgDVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
V. v. 11.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 182
Artikel 1 2. OGErzeugerOrgDVÄndV
... vom 22. Juli 2022 (BGBl. I S. 1197), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 7 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 Nummer ...


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