In
§ 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung vom
13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 1011) geändert worden ist, wird die Tabelle wie folgt geändert:
- 1.
- Nach der laufenden Nummer 3 wird folgende laufende Nummer 4 eingefügt:
Lfd. Nr. | Autobahn | Streckenbeschreibung
|
„4 | A 4 | vom Kirchheimer Dreieck bis zur Landesgrenze Thüringen bei Herleshausen".
|
- 2.
- Die bisherigen laufenden Nummern 4 bis 18 werden die laufenden Nummern 5 bis 19.
- 3.
- In der neuen laufenden Nummer 5 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:
„von Hattenbacher Dreieck bis Bad Homburger Kreuz, von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstelle Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis Autobahndreieck Neuenburg".
- 4.
- In der neuen laufenden Nummer 10 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:
„Berliner Ring, von Autobahndreieck Werder über Anschlussstelle Potsdam-Nord bis Anschlussstelle Berlin-Spandau".
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Juli 2023.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Digitales und Verkehr
Volker Wissing