Artikel 13 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze (DDGEG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Mai 2024 DVO-JuSchG § 2, § 4, § 14, § 15

Die Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes vom 9. September 2003 (BGBl. I S. 1791), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. November 2022 (BGBl. I S. 2066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitalen Diensten" und das Wort „Telemedienangeboten" durch die Wörter „Angeboten der digitalen Dienste" ersetzt.

2.
In § 4 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitalen Diensten" ersetzt.

3.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Wort „Telemediums" durch die Wörter „digitalen Dienstes" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird das Wort „Telemediums" durch die Wörter „digitalen Dienstes" ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitalen Diensten" ersetzt.

4.
§ 15 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 wird das Wort „Telemedium" durch die Wörter „digitaler Dienst" ersetzt.

b)
In Absatz 3 wird das Wort „Telemedium" durch die Wörter „digitalen Dienste" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 DDGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DDGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO-JuSchG)
V. v. 09.09.2003 BGBl. I S. 1791; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 15 DVO-JuSchG Mitteilungspflichten (vom 14.05.2024)
...  --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 13 Nummer 2 G. v. 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149 ) wurde sinngemäß konsolidiert. ...


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