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Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (2. AWaffVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 25 Nummer 1 des Waffengesetzes, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131) verordnet das Bundesministerium des Innern:


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1)
Artikel 1 dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und deren wesentlichen Bestandteilen gemäß der Richtlinie (EU) 2021/555 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 15 vom 17.1.2019, S. 18; L 75 vom 19.3.2019, S. 137), die durch die Durchführungsrichtlinie (EU) 2024/325 vom 19. Januar 2024 (ABl. L, 2024/325, 22.1.2024) geändert worden ist.


Artikel 1 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2025 AWaffV § 21

Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. September 2020 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 21 Absatz 7 wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird nach der Angabe „mindestens 1,6 Millimetern" die Angabe „und eine Markierungstiefe von mindestens 0,0762 Millimetern" eingefügt.

2.
Nach Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt:

„Die Vorgabe zur Markierungstiefe nach Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schalldämpfer nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 des Waffengesetzes."

3.
In dem neuen Satz 3 wird die Angabe „Mindestgröße gemäß" durch die Angabe „Vorgabe zur Schriftgröße nach" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 22. Juli 2025 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister des Innern

Alexander Dobrindt