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Artikel 7 - SGB VI-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG)
Artikel 7 Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2037 SGB IV offen, mWv. 1. Januar 2030 offen
Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2037
- 2.
- § 79a wird gestrichen.
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2030
- 3.
- § 95c wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
„§ 95c Datenübermittlung zwischen den Sozialversicherungsträgern und Dritten". - b)
- Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:„(1) Haben sich Sozialversicherungsträger, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, die kommunalen und die kirchlichen Zusatzversorgungskassen oder die gemeinsamen Einrichtungen im Sinne des § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe nach diesem Gesetzbuch Daten untereinander zu übermitteln, so hat die Übermittlung durch Datenübertragung zu geschehen; es gilt § 95. In den Fällen der Übermittlung von Daten nach Satz 1 an das Bundesamt für Soziale Sicherung als Träger des Gesundheitsfonds oder an eine Aufsichtsbehörde soll die Übermittlung durch Datenübertragung erfolgen."
Ende abweichendes Inkrafttreten
Zitierungen von Artikel 7 SGB VI-AnpG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 SGB VI-AnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI-AnpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 24 SGB VI-AnpG Inkrafttreten
... 2 und 3 und die Artikel 5 und 6 Nummer 18 treten am 1. Januar 2029 in Kraft. (10) Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 3 tritt am 1. Januar 2030 in Kraft. (11) Artikel 13 Nummer 4 und 5 Buchstabe a tritt zum ... des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. (12) Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 tritt am 1. Januar 2037 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 362
Artikel 2 ReNiStaG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 355 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 114 Absatz 6 wird ...
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