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Artikel 7 - Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr (MADGNeuRG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Reservistengesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2026 ResG offen

Das Reservistengesetz vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583, 1588), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 392) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 3a wird gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 MADGNeuRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MADGNeuRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 MADGNeuRG Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Titel 1 sowie die Artikel 5 bis 7 treten am 1. Juli 2026 in ...