Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 9 - Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (GModGEG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 2 und 7 treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

(3) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.

(4) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2030 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juli 2026.