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§ 10 - Feuerbrandverordnung (FeuerbrandV k.a.Abk.)

§ 10


§ 10 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Ordnungswidrig im Sinne des § 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 2 Abs. 1 die Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,

1a.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 2, § 5, § 6 Absatz 1 oder § 7 zuwiderhandelt,

2.
entgegen § 4 Abs. 1 Wirtspflanzen oder Teile von diesen von ihrem Standort entfernt,

3.
entgegen § 4 Abs. 2 Wirtspflanzen oder Teile von diesen ohne Genehmigung aus einem abgegrenzten Gebiet verbringt,

3a.
einer mit einer Genehmigung nach § 6 Absatz 2 oder § 8 Absatz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt oder

4.
entgegen § 8 Abs. 1 den Erreger des Feuerbrandes züchtet oder hält oder mit ihm arbeitet.


Text in der Fassung des Artikels 10 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen V. v. 10. Oktober 2012 BGBl. I S. 2113 m.W.v. 17. Oktober 2012

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Frühere Fassungen von § 10 Feuerbrandverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.10.2012Artikel 10 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
vom 10.10.2012 BGBl. I S. 2113

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 10 Feuerbrandverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 FeuerbrandV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeuerbrandV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 10 PflSchRBußGAnpV Änderung der Feuerbrandverordnung
...  10 der Feuerbrandverordnung vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2551), die zuletzt durch Artikel 3 ...


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