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§ 3 - Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Artikel 1 G. v. 22.06.2005 BGBl. I S. 1698; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.07.2005; FNA: 4110-9 Börsenvorschriften
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§ 3 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts



Die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 gilt nicht für ein Angebot von Wertpapieren,

1.
die von Kreditinstituten oder von Emittenten, deren Aktien bereits zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, ausgegeben werden, wenn der Gesamtgegenwert für alle im Europäischen Wirtschaftsraum angebotenen Wertpapiere nicht mehr als 8 Millionen Euro, berechnet über einen Zeitraum von zwölf Monaten, beträgt, oder

2.
deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum nicht mehr als 8 Millionen Euro, berechnet über einen Zeitraum von zwölf Monaten, beträgt.





 

Frühere Fassungen von § 3 WpPG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.07.2019Artikel 1 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
vom 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
aktuell vorher 21.07.2018Artikel 1 Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
vom 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
aktuell vorher 10.07.2015Artikel 4 Kleinanlegerschutzgesetz
vom 03.07.2015 BGBl. I S. 1114
aktuell vorher 01.07.2012Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
vom 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
aktuellvor 01.07.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 WpPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WpPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 WpPG Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung (vom 10.06.2021)
... Ein Anbieter, der die Ausnahme nach § 3 Nummer 2 in Anspruch nimmt, darf die Wertpapiere im Inland erst dann öffentlich anbieten, wenn er ...
§ 6 WpPG Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger (vom 21.07.2019)
... 4 und 5 ist die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nach § 3 Nummer 2 auf ein Angebot von Wertpapieren nur anwendbar, wenn die angebotenen Wertpapiere ...
§ 27 WpPG Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes (vom 21.07.2019)
... bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Wurden Prospekte entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 in der bis zum 20. Juli 2019 geltenden Fassung nicht veröffentlicht, ist für daraus ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 1 EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 3 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 3a ... „Nr. 2 bis 5" durch die Wörter „Nummer 2 bis 4" ersetzt. 3. § 3 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort „oder" durch ein ... über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu berechnen ist." 4. Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a bis 3c eingefügt: „§ 3a ... Verordnungsermächtigung (1) Ein Anbieter, der die Ausnahme nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 in Anspruch nimmt, darf Wertpapiere mit einem Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum ... zu berechnen ist, die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 nur anwendbar, wenn die Wertpapiere ausschließlich im Wege der Anlageberatung oder ... bekannt machen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass 1. entgegen § 3 kein Prospekt veröffentlicht wurde, 2. entgegen § 13 ein Prospekt ... Bundesanstalt hat ein öffentliches Angebot zu untersagen, wenn 1. entgegen § 3 kein Prospekt veröffentlicht wurde, 2. entgegen § 13 ein Prospekt ...

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 6 VermAnlGEG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... § 22 Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt Sind in einem nach § 3 Absatz 1 Satz 1 veröffentlichten Prospekt, der nicht Grundlage für die Zulassung von ... § 24 Haftung bei fehlendem Prospekt (1) Ist ein Prospekt entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 nicht veröffentlicht worden, kann der Erwerber von Wertpapieren von dem ... Verkaufsprospektgesetz in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. § 3 Absatz 1 ist nicht anzuwenden. (2) Für Ansprüche wegen fehlerhafter ... der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Wurden Prospekte entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 nicht veröffentlicht, ist für daraus resultierende Ansprüche, die ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 1 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... zu entscheiden, welchen Wertpapierangeboten er weiter nachgehen sollte." 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Pflicht zur Veröffentlichung eines ... nachgehen sollte." 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des ... eingefügt. 20. In § 29 Absatz 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 oder 3" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 oder 4" ersetzt und wird ... Absatz 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 oder 3" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 oder 4" ersetzt und wird die Angabe „10," gestrichen. 21. ... aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. entgegen § 3 Absatz 1 ein Wertpapier anbietet,". bb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: ...

Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Artikel 1 2. EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... 2 Ausnahmen von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt § 3 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts § 4 ... von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt". 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Ausnahmen von der Verpflichtung zur ... 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts Die ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „ § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6" durch die Angabe „§ 3 Nummer 2" ersetzt und werden die Wörter ... 1 werden die Wörter „§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6" durch die Angabe „ § 3 Nummer 2" ersetzt und werden die Wörter „darf Wertpapiere mit einem ... zu berechnen ist, die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 nur anwendbar, wenn die Wertpapiere" durch die Wörter „Unbeschadet der Vorgaben in ... 4 und 5 ist die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nach § 3 Nummer 2 auf ein Angebot von Wertpapieren nur anwendbar, wenn die angebotenen Wertpapiere" ersetzt. ... wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „ § 3 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129" ... 17. § 24 wird § 14 und in Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 3 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129" ... 33. § 37 wird § 27 und in Satz 2 werden nach den Wörtern „entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1" die Wörter „in der bis zum 20. Juli 2019 geltenden Fassung" ...

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 4 KlASG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird das Wort „nur" gestrichen. 2. In § 5 ... öffentlich bekannt machen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass entgegen § 3 dieses Gesetzes kein Prospekt veröffentlicht wurde oder entgegen § 13 dieses Gesetzes ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verkaufsprospektgesetz
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2701; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
§ 13a VerkProspG Haftung bei fehlendem Prospekt
... von Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 kann, wenn ein Prospekt entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierprospektgesetzes oder entgegen § 8f Abs. 1 Satz 1 oder § 8f ...
§ 18 VerkProspG Übergangsvorschriften
... vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2630) geändert worden ist, weiterhin anzuwenden. § 3 Abs. 1 des Wertpapierprospektgesetzes findet in den Fällen der Sätze 2 und 3 keine ...