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Artikel 16 - Standortfördergesetz (StoFöG)

G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33; zuletzt geändert durch Artikel 27a G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Geltung ab 10.02.2026, abweichend siehe Artikel 64
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Artikel 16 Weitere Änderung des Wertpapierprospektgesetzes


Artikel 16 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Februar 2026 WpPG § 6, mWv. 5. Juni 2026 § 3, § 4

Das Wertpapierprospektgesetz, das zuletzt durch Artikel 15 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 3 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

§ 3 (weggefallen)".

b)
Die Angabe zu § 6 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

§ 6 (weggefallen)".

abweichendes Inkrafttreten am 05.06.2026

2.
§ 3 wird gestrichen.

3.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2" durch die Angabe „Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1129" ersetzt.

b)
Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt:

„Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt nicht

1.
für ein öffentliches Angebot im Inland von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum von weniger als 100.000 Euro, berechnet über einen Zeitraum von zwölf Monaten und in entsprechender Anwendung von Artikel 3 Absatz 2c der Verordnung (EU) 2017/1129,

2.
für Emittenten, deren Aktien bereits zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind,

3.
für Kreditinstitute oder

4.
wenn für die Wertpapiere ein Basisinformationsblatt nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 veröffentlicht werden muss."

c)
Die Sätze 3 und 4 werden gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


4.
§ 6 wird gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 16 StoFöG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 StoFöG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StoFöG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel StoFöG *
... Artikel 7 (Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes), die Artikel 14 bis 16 (Änderungen des Wertpapierprospektgesetzes) und Artikel 20 (Weitere Änderung des ...
Artikel 17 StoFöG Weitere Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... Wertpapierprospektgesetz, das zuletzt durch Artikel 16 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Artikel 64 StoFöG Inkrafttreten
... b treten am 5. März 2026 in Kraft. (4) Die Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe d sowie Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 und 3 treten am 5. Juni 2026 in Kraft. (5) Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a und b, Nummer 3 und ...