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§ 10 - Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

neugefasst durch B. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 698; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 96-1 Luftverkehr
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§ 10



(1) 1Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde sind die von der Landesregierung bestimmten Behörden des Landes, in dem das Gelände liegt. 2Erstreckt sich das Gelände auf mehrere Länder, so trifft die Bestimmung nach Satz 1 die Landesregierung des Landes, in dem der überwiegende Teil des Geländes liegt.

(2) 1Für das Anhörungsverfahren gilt § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben:

1.
§ 73 Absatz 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt für Äußerungen der Kommission nach § 32b entsprechend.

2.
1Bei der Änderung eines Flughafens oder eines Landeplatzes mit beschränktem Bauschutzbereich nach § 17 kann von einer förmlichen Erörterung im Sinne des § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 18 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden. 2Vor dem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens ist den Einwendern Gelegenheit zur Äußerung zu geben. 3Die Stellungnahme der Anhörungsbehörde nach § 73 Abs. 9 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Einwendungsfrist abzugeben.

3.
1Soll ein ausgelegter Plan geändert werden, so sind auch die vom Bund oder Land anerkannten Naturschutzvereinigungen entsprechend § 73 Abs. 8 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu beteiligen. 2Im Falle des § 73 Abs. 8 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfolgt die Beteiligung in entsprechender Anwendung der Nummer 3 Satz 3 und 4. 3Von einer Erörterung im Sinne des § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung kann abgesehen werden.

2Die Maßgaben gelten entsprechend, wenn das Verfahren landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist.

(3) Werden öffentliche Interessen berührt, für die die Zuständigkeit von Bundesbehörden oder von Behörden, die im Auftrag des Bundes tätig werden, gegeben ist, und kommt eine Verständigung zwischen der Planfeststellungsbehörde und den genannten Behörden nicht zustande, so hat die Planfeststellungsbehörde im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu entscheiden.

(4) 1Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluß oder eine Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Flughäfen oder Landeplätzen mit beschränktem Bauschutzbereich hat keine aufschiebende Wirkung. 2Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluß oder eine Plangenehmigung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung gestellt und begründet werden. 3§ 58 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt entsprechend. 4Treten später Tatsachen ein, die die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch den Planfeststellungsbeschluß oder die Plangenehmigung Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb von einem Monat stellen. 5Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt.

(5) 1Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. 2§ 87b Abs. 3 und § 128a der Verwaltungsgerichtsordnung gelten entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 10 LuftVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2017 (19.04.2018)Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
vom 12.04.2018 BGBl. I S. 472
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2808
aktuell vorher 02.06.2017Artikel 11 Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
vom 29.05.2017 BGBl. I S. 1298
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 567 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 01.06.2015Artikel 13 Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
vom 31.05.2013 BGBl. I S. 1388
aktuell vorher 01.03.2010Artikel 11 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
aktuell vorher 17.12.2006Artikel 5 Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
vom 09.12.2006 BGBl. I S. 2833
aktuellvor 17.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 LuftVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 LuftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 LuftVG (vom 29.07.2017)
... zu ändern, wenn dies nach dem Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens (§§ 8 bis 10 ) notwendig ist. Eine Änderung der Genehmigung ist auch erforderlich, wenn die ... 1 bezeichneten Flugplätze gilt für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens auch § 10 Absatz 4 und 5 entsprechend. (6) Im Falle des Absatzes 5 Satz 2 hat der Widerspruch eines ...
§ 8 LuftVG (vom 03.07.2016)
... § 17 dürfen nur angelegt, bestehende nur geändert werden, wenn der Plan nach § 10 vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben ...
§ 10a LuftVG Zeugnis nach der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 (vom 03.07.2016)
... die Freistellung des Flugplatzes nach Artikel 4 Absatz 3b. Die §§ 6 bis 10 bleiben ...
§ 30 LuftVG (vom 29.12.2023)
... von den Vorschriften des Ersten Abschnitts dieses Gesetzes - ausgenommen die §§ 5 bis 10 , 12, 13 sowie 15 bis 19 - und den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften abweichen, ...
§ 71 LuftVG (vom 17.12.2006)
... Flugplatz, der am 1. März 1999 noch betrieben wird, gilt im Sinne der §§ 6 bis 10 als genehmigt und, wenn er der Planfeststellung bedarf, als im Plan festgestellt. Dies ...
 
Zitat in folgenden Normen

Planungsvereinfachungsgesetz (PlVereinfG)
G. v. 17.12.1993 BGBl. I S. 2123
Artikel 10 PlVereinfG Übergangsregelungen
... Bundesfernstraßengesetzes, § 19 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes, § 10 Abs. 8 des Luftverkehrsgesetzes und § 29 Abs. 8 des Personenbeförderungsgesetzes in der ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... über Unterbleiben von Planfeststellung oder Plange- nehmigung (§ 10 Abs. 1 Satz 3, § 8 Abs. 3 LuftVG, § 76 Abs. 2 VwVfG)   a) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 15. LuftVGÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... § 17 dürfen nur angelegt, bestehende nur geändert werden, wenn der Plan nach § 10 vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten ... Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe dieses Gesetzes." 3. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Zeugnis nach der ... und über die Freistellung des Flugplatzes nach Artikel 4 Absatz 3b. Die §§ 6 bis 10 bleiben unberührt." 3a. § 18a wird wie folgt ...

Gesetz zur Anpassung des Luftverkehrsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3123
Artikel 1 LuftVGuaÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... von den Vorschriften des Ersten Abschnitts dieses Gesetzes - ausgenommen die §§ 5 bis 10 , 12, 13 sowie 15 bis 19 - und den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften abweichen, ...

Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Artikel 11 UmwRGuaÄndG 2017 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... 1 Satz 3" durch die Angabe „§ 9 Absatz 1 Satz 4" ersetzt. 2. In § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe „§ 9 Absatz 1 Satz ...

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 6 VGenVBG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... Wörter „das Bundesministerium für Digitales und Verkehr", d) in § 10 Absatz 3 , § 19b Absatz 6 Satz 1, § 30 Absatz 3 Satz 3, § 31 Absatz 1 Satz 1, § 32 ...

Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 5 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Luftverkehrsgesetzes (vom 17.12.2006)
... Absätze ersetzt: „(5) Für das Genehmigungsverfahren gelten § 10 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 bis 4, Abs. 8 sowie § 74 Abs. 4 und 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ... Flugplätze gilt für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens auch § 10 Abs. 6 und 7 entsprechend. (6) Im Falle des Absatzes 5 Satz 2 hat der Widerspruch ... des Vorhabens berührt den Beginn der Durchführung nicht." 6. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... bleibt unberührt." 9. In § 3a Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3, § 10 Abs. 3, § 27a Abs. 2 Satz 1, § 27d Abs. 1 und 4 Satz 1 und 3, § 27f Abs. 1, 4 Satz ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Artikel 11 BNatSchNG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
...  10 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das ...

Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388; zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
Artikel 13 PlVereinhG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „§ 10 Absatz 2 Nummer 3 Satz 1 bis 4, Absatz 8" durch die Angabe „§ 73 Absatz 3a, § ... 3a, § 75 Absatz 1a" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 10 Absatz 6 und 7" durch die Wörter „§ 10 Absatz 4 und 5" ersetzt.  ... Satz 2 wird die Angabe „§ 10 Absatz 6 und 7" durch die Wörter „§ 10 Absatz 4 und 5" ersetzt. 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) ... d) Absatz 5 wird Absatz 3 und die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben. 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 14 PlVereinhG Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... 74 Abs. 6 VwVfG" ersetzt. 2. In Nummer 10 wird die Angabe „§ 10 Abs. 1 Satz 3, § 8 Abs. 3 LuftVG, § 76 Abs. 2 VwVfG" durch die Angabe „§ ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 567 10. ZustAnpV Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3a Absatz 2, § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 3, § 19b Absatz 6 Satz 1, § 27a Absatz 2 Satz 1, § 27d Absatz 1 und 4 Satz 1 ...