§ 15 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)

neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan


§ 15 hat 5 frühere Fassungen und wird in 26 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststellen; diese Feststellungen erstrecken sich auch auf die individuellen Stärken sowie darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird (Potenzialanalyse). 2Tatsachen, über die die Agentur für Arbeit nach § 9a Satz 2 Nummer 2 des Dritten Buches unterrichtet wird, müssen nicht erneut festgestellt werden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich Umstände, die für die Eingliederung maßgebend sind, verändert haben.

(2) 1Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger unverzüglich nach der Potenzialanalyse mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 gemeinsam einen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) erstellen. 2In diesem werden das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten, insbesondere soll festgelegt werden,

1.
welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem Abschnitt in Betracht kommen,

2.
welche für eine erfolgreiche Überwindung von Hilfebedürftigkeit, vor allem durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit, erforderlichen Eigenbemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens unternehmen und nachweisen,

3.
eine vorgesehene Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes,

4.
wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden,

5.
in welche Ausbildung, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll und

6.
ob ein möglicher Bedarf für Leistungen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation mit dem Ziel einer entsprechenden Antragstellung in Betracht kommt.

3Im Kooperationsplan kann auch festgehalten werden,

1.
welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen, in Betracht kommen und welche anderen Leistungsträger im Hinblick auf diese Beeinträchtigungen voraussichtlich zu beteiligen sind und

2.
welche Leistungen nach diesem Abschnitt für Personen in Betracht kommen, die mit der oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, um Hemmnisse der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zu beseitigen oder zu verringern; diese Personen sind hierbei zu beteiligen.

(3) 1Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person erhält den Kooperationsplan in Textform. 2Der Kooperationsplan soll spätestens nach Ablauf von jeweils sechs Monaten gemeinsam aktualisiert und fortgeschrieben werden.

(4) Die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des Kooperationsplans erfolgt ohne Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme.

(5) 1Die Agentur für Arbeit überprüft regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. 2Aufforderungen hierzu erfolgen grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung, insbesondere bei Maßnahmen gemäß §§ 16, 16d ist eine Rechtsfolgenbelehrung vorzusehen.

(6) Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann, erfolgen Aufforderungen zu erforderlichen Mitwirkungshandlungen mit Rechtsfolgenbelehrung.


Text in der Fassung des Artikels 1 Bürgergeld-Gesetz G. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2328 m.W.v. 1. Juli 2023

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Frühere Fassungen von § 15 SGB II

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2023Artikel 1 Bürgergeld-Gesetz
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 3 Qualifizierungschancengesetz
vom 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
aktuell vorher 01.08.2016Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1824
aktuell vorher 01.04.2011Artikel 2 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 24.03.2011 BGBl. I S. 453
aktuell vorher 01.08.2006Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
vom 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
aktuellvor 01.08.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 15 SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16g SGB II Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit (vom 01.07.2023)
... Einkommens entfallen ist. Während der Förderdauer nach Satz 1 gilt § 15 entsprechend. (3) Leistungen zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden ...
§ 31 SGB II Pflichtverletzungen (vom 01.07.2023)
... Rechtsfolgen oder deren Kenntnis 1. sich weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Absatz 5 oder Absatz 6 nachzukommen, 2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § ...
§ 65 SGB II Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (vom 01.01.2023)
... Dezember 2022 geltenden Fassung findet bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15 , spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023, weiter Anwendung. (2) Sofern die ... nach § 12 Absatz 3 Satz 1 und § 22 Absatz 1 Satz 2 unberücksichtigt. (4) § 15 ist in der bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 geltenden Fassung für bis zu diesem Zeitpunkt ... Eingliederungsvereinbarungen bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15 , spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023, weiter anzuwenden. (5) ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 44a AufenthG Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (vom 01.07.2023)
... Sozialgesetzbuch bezieht und ihn der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 15 Absatz 5 Satz 2 oder Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert, 3. er in besonderer Weise ... beim Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für die Maßnahmen nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch der Verpflichtung durch die Ausländerbehörde im Regelfall folgen. Sofern der ...
§ 45a AufenthG Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung (vom 01.07.2023)
... Sozialgesetzbuch bezieht und ihn der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 15 Absatz 5 Satz 2 oder Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Teilnahme an der Maßnahme auffordert. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ...
§ 88a AufenthG Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen (vom 01.07.2023)
... Ausländers, dessen Teilnahme an einem Integrationskurs im Rahmen eines Kooperationsplans nach § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, informieren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf ...
§ 104 AufenthG Übergangsregelungen (vom 27.02.2024)
... mit einer bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung sind bis zur erstmaligen Erstellung eines ... Zeitpunkt gültigen Fassung sind bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der ab dem 1. Juli 2023 gültigen Fassung, spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember ...

Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
V. v. 04.05.2016 BAnz AT 04.05.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
§ 4 DeuFöV Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (vom 01.07.2023)
... ist. (2) Personen nach § 2, die aufgrund einer Aufforderung nach § 15 Absatz 5 Satz 2 oder Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung verpflichtet sind, sind nach ...
§ 6 DeuFöV Erteilung, Form und Inhalt der Teilnahmeberechtigung (vom 01.07.2023)
... in die Teilnahmeberechtigung aufzunehmen, dass die Teilnahme aufgrund einer Aufforderung nach § 15 Absatz 5 Satz 2 oder Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch verpflichtend ist. Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind aufzunehmen, wenn die oder der ...
§ 27a DeuFöV (vom 01.07.2023)
... mit einer bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung sind bis zur erstmaligen Erstellung eines ... Zeitpunkt gültigen Fassung sind bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der ab dem 1. Juli 2023 gültigen Fassung, spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember ...

Integrationskursverordnung (IntV)
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3370; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
§ 5a IntV Zulassung durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vom 01.07.2023)
... 4 des Aufenthaltsgesetzes zulassen, wenn die Teilnahme im Rahmen eines Kooperationsplans nach § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist. (2) Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ... dieser, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs nach einem Kooperationsplan gemäß § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, sowie den Zeitpunkt des Erlöschens der Teilnahmeberechtigung. (3) ...
§ 8 IntV Datenverarbeitung (vom 01.07.2023)
... Ausländer, dessen Teilnahme an einem Integrationskurs im Rahmen eines Kooperationsplans nach § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 14 Absatz 6 Satz 2 am ... bei dem die Teilnahme an einem Integrationskurs im Rahmen eines Kooperationsplans nach § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist. Auf Personen, die vor der Zulassung zur Wiederholung nach § 5 ...
§ 14 IntV Organisation der Integrationskurse, Ordnungsmäßigkeit der Teilnahme (vom 01.07.2023)
... bei dem die Teilnahme an einem Integrationskurs im Rahmen eines Kooperationsplans nach § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, auffordern, die bis dahin ordnungsgemäße Teilnahme nachzuweisen. ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2824
§ 10 SGB VIII Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (vom 01.01.2024)
... vor. Abweichend von Satz 1 gehen Leistungen nach § 3 Absatz 2, den §§ 14 bis 16g, 16k, § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches sowie ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  „§ 7b Erreichbarkeit". b) Die Angaben zu den §§ 15 und 15a werden wie folgt gefasst: „§ 15 Potenzialanalyse und ... b) Die Angaben zu den §§ 15 und 15a werden wie folgt gefasst: „ § 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan § 15a Schlichtungsverfahren". ... im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen." 16. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan ... Leistungen." 16. § 15 wird wie folgt gefasst: „ § 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan (1) Die Agentur für Arbeit soll ... wird wie folgt gefasst: „1. sich weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Absatz 5 oder Absatz 6 nachzukommen,". bb) In Nummer 2 werden die ... Dezember 2022 geltenden Fassung findet bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15 , spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023, weiter Anwendung. (2) Sofern ... § 12 Absatz 3 Satz 1 und § 22 Absatz 1 Satz 2 unberücksichtigt. (4) § 15 ist in der bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 geltenden Fassung für bis zu diesem Zeitpunkt ... Eingliederungsvereinbarungen bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15 , spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023, weiter anzuwenden. (5) ...
Artikel 11 BürgerGG Änderung der Integrationskursverordnung
... 4 des Aufenthaltsgesetzes zulassen, wenn die Teilnahme im Rahmen eines Kooperationsplans nach § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist. (2) Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ... dieser, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs nach einem Kooperationsplan gemäß § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, sowie den Zeitpunkt des Erlöschens der Teilnahmeberechtigung. (3) ... Ausländer, dessen Teilnahme an einem Integrationskurs im Rahmen eines Kooperationsplans nach § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist," eingefügt. bb) In Satz 2 werden nach den Wörtern ... bei dem die Teilnahme an einem Integrationskurs im Rahmen eines Kooperationsplans nach § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist" eingefügt. c) In Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe ... bei dem die Teilnahme an einem Integrationskurs im Rahmen eines Kooperationsplans nach § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, auffordern, die bis dahin ordnungsgemäße Teilnahme nachzuweisen. Sofern ...
Artikel 12 BürgerGG Folgeänderungen
... ersetzenden Verwaltungsaktes" durch die Wörter „aufgrund einer Aufforderung nach § 15 Absatz 5 Satz 2 oder Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch " ersetzt. 2. In § 6 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter ... eines diese ersetzenden Verwaltungsaktes" durch die Wörter „Aufforderung nach § 15 Absatz 5 Satz 2 oder Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch " ersetzt. 3. Dem § 28 wird folgender § 27a vorangestellt:  ... mit einer bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung sind bis zur erstmaligen Erstellung eines ... Zeitpunkt gültigen Fassung sind bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der ab dem 1. Juli 2023 gültigen Fassung, spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember ... durch die Wörter „ihn der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 15 Absatz 5 Satz 2 oder Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert" ersetzt. b) Satz 3 wird ... durch die Wörter „ihn der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 15 Absatz 5 Satz 2 oder Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Teilnahme an der Maßnahme auffordert" ersetzt. 3. § 88a wird wie ... Ausländers, dessen Teilnahme an einem Integrationskurs im Rahmen eines Kooperationsplans nach § 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist," eingefügt. b) In Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 werden ... mit einer bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung sind bis zur erstmaligen Erstellung eines ... Zeitpunkt gültigen Fassung sind bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der ab dem 1. Juli 2023 gültigen Fassung, spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... und die mit dieser in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen benennen." 20. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen ...
Artikel 3a EGRBEG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
...  „Abweichend von Satz 1 gehen Leistungen nach § 3 Absatz 2, §§ 14 bis 16, § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches sowie ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 15a Sofortangebot".  ... Arbeit und Soziales" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 12. In § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 werden der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 3 ... der erwerbsfähige Hilfebedürftige zu beantragen hat." 13. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Sofortangebot  ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 2 ArbMINAG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Einkommens entfallen ist. Während der Förderdauer nach Satz 1 gilt § 15 entsprechend." 9. In § 22 Abs. 1 Satz 2 wird nach den Wörtern „bis ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für die Maßnahmen nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch der Verpflichtung durch die Ausländerbehörde im ...

Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... gehen Leistungen nach dem Zweiten Buch vor. Leistungen nach § 3 Abs. 2 und §§ 14 bis 16 des Zweiten Buches gehen den Leistungen nach diesem Buch vor." d) Nach ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... sich nach dem Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person." 12. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Eingliederungsvereinbarung (1) ... Person." 12. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Eingliederungsvereinbarung (1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich ... in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 verpflichten, 1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren ...

Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Artikel 3 QuaChaG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... nach diesem Buch mit den in Satz 4 genannten Dienststellen eng zusammen." 2. Dem § 15 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Tatsachen, über die die Agentur ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2326
Artikel 1 JobPerspektiveG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Einkommens entfallen ist. Während der Förderdauer nach Satz 1 gilt § 15 entsprechend." 3. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: ...


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