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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2009 aufgehoben

§ 4 - Rinder- und Schafprämien-Verordnung (Rind/SchafPrV k.a.Abk.)

§ 4 Anträge, Muster, Erklärung



(1) Anträge auf Gewährung von Prämien nach § 1 sind bei der zuständigen Landesstelle einzureichen. Für die Anträge und die Erklärung über die Teilnahme an der Extensivierungsprämie sind die von den Landesstellen hierfür vorgesehenen Vordrucke zu verwenden.

(2) Die Erzeuger können Anträge auf die

1.
Sonderprämie und die Schlachtprämie während des ganzen Kalenderjahres,

2.
Mutterkuhprämie jährlich in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Mai und

3.
Mutterschafprämie jährlich in der Zeit vom 1. bis zum 31. Januar

stellen. Die Erklärung über die Teilnahme an der Extensivierungsprämie ist in dem Antrag auf Flächenzahlungen nach § 4 der Flächenzahlungs-Verordnung abzugeben.

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Zitierungen von § 4 Rinder- und Schafprämien-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 Rind/SchafPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Rind/SchafPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 Rind/SchafPrV Anträge, Muster, Erklärung
... an der Extensivierungsprämie ist in dem Antrag auf Flächenzahlungen nach § 4 der Flächenzahlungs-Verordnung ...
§ 14 Rind/SchafPrV Nationale Reserve (vom 08.11.2006)
... nationalen Reserve nur auf Antrag zugeteilt werden. Die Anträge können in den in § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Zeiträumen 1. bei der Mutterkuhprämie für ...