Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren- betrag in Euro |
1. | Auskünfte | |
1.1 | - mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten | gebührenfrei |
1.2 | - Erteilung einer umfassen- den schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Duplikaten | bis 250 |
1.3 | - Erteilung einer schriftli- chen Auskunft bei Heraus- gabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwän- digen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere zum Schutz öffentlicher oder privater Belange, in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen Auslagen werden mit Aus- nahme der Nr. 1.1 zusätzlich erhoben. | bis 500 |
2. | Herausgabe | |
2.1 | - Herausgabe von Duplika- ten | bis 125 |
2.2 | - Herausgabe von Duplika- ten im Einzelfall bei außer- gewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusam- menstellung von Unterla- gen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen Auslagen werden zusätzlich erhoben. | bis 500 |
3. | Einsichtnahme vor Ort einschließlich der erforderli- chen Vorbereitungsmaßnah- men auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten | gebührenfrei |
4. | Vorkehrungen nach § 7 Abs. 2 des Umweltinformati- onsgesetzes | gebührenfrei |
5. | Unterrichtung der Öffentlich- keit nach den §§ 10 und 11 des Umweltinformationsgesetzes | gebührenfrei |
Nr. | Auslagentatbestand | Auslagen- betrag in Euro |
1. | Herstellung von Duplikaten | |
1.1 | - je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen | 0,10 |
1.2 | - je DIN A3-Kopie von Papiervorlagen | 0,15 |
1.3 | - Reproduktion von verfilm- ten Akten je Seite | 0,25 |
2. | Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopien | in voller Höhe |
3. | Aufwand für besondere Ver- packung und besondere Be- förderung | in voller Höhe |
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.08.2013 | Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3154 |