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§ 5 - Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnV)

V. v. 17.12.2004 BGBl. I S. 3520; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2010
Geltung ab 23.12.2004; FNA: 319-106-1 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 5 Schutz personenbezogener Informationen



(1) Auf die Verwendung der nach § 3 Abs. 1 übermittelten und der in der Datei nach § 2 Abs. 1 Satz 1 gespeicherten Informationen finden § 485 Satz 1, § 487 Absatz 6, § 489 Absatz 1 Nummer 3 sowie § 491 der Strafprozessordnung entsprechende Anwendung, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) 1Nach ihrer Übermittlung an Eurojust sind die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 gespeicherten Informationen in dieser Datei zu löschen, spätestens jedoch sechs Monate nach der Speicherung. 2Datensätze, die nach ihrer Speicherung verändert worden sind, werden spätestens sechs Monate nach der letzten Veränderung gelöscht. 3Die Informationen sind außerdem zu löschen, sobald die Organisation, auf die sie sich beziehen, aus der Liste nach Artikel 1 Abs. 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Dezember 2001 (ABl. EG Nr. L 344 S. 93) gestrichen worden ist. 4Satz 3 gilt nicht, wenn sich die Informationen auf eine terroristische Vereinigung im Sinne von Artikel 2 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2017/541 beziehen.





 

Frühere Fassungen von § 5 EJTAnV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.12.2019Artikel 3 Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2010
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 22 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
aktuell vorher 09.10.2012Artikel 2 Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
vom 26.09.2012 BGBl. I S. 2093
aktuell vorher 14.07.2006Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
vom 07.07.2006 BGBl. I S. 1450
aktuellvor 14.07.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 EJTAnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EJTAnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EJTAnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2010
Artikel 3 EurojustVODG Änderung anderer Rechtsvorschriften
... durch die Wörter „nach Artikel 21 der Eurojust-Verordnung" ersetzt. 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 485 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 22 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
... „§ 64 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt." 2. In § 5 Absatz 1 werden die Wörter „§ 485 Satz 1, § 487 Abs. 6, § 489 Abs. 1 und 2 Satz ...

Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
V. v. 26.09.2012 BGBl. I S. 2093
Artikel 2 EJKoVEV Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
... (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14) geändert worden ist," ersetzt. 2. § 5 Absatz 3 wird aufgehoben. 3. § 7 Satz 2 und 3 wird ...

Verordnung zur Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
V. v. 07.07.2006 BGBl. I S. 1450
Artikel 1 EJTAnVÄndV
... „Artikels 2 Abs. 3 und 5 des Beschlusses 2005/ 671/JI" ersetzt. 4. § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Nach ihrer Übermittlung an Eurojust ...